Liebe Leserinnen und Leser!
Hier nun die Fragen und Antworten zur letzten Runde mit dem Oberbürgermeister und seinen Referenten:
- Einbahnstraßenregelung in der Worzeldorfer Hauptstraße. Uns wurde mehrfach signalisiert, dass nach der Fertigstellung des Kreisels eine erneute Prüfung der Zweckmäßigkeit der Einbahnstraßenregelung im Bereich der Straße An der Breiting erfolgen soll. Wir finden diese Regelung, die auf Veranlassung einiger weniger Anwohner erfolgte, nach wie vor nicht gerechtfertigt. Uns wurde auch versprochen dass die Verwaltung Zählungen durchführen wird, um die Entwicklung beurteilen zu können. Auch die versprochenen Markierungen für Fußgänger und Radfahrer fehlen immer noch.
Antwort:
Die Einbahnregelung in der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße war von Anfang an nur für den Abschnitt zwischen Spitzwegstraße und An der Breiting vorgesehen. Den Abschnitt zwischen An der Breiting und An der Radrunde ebenfalls als Einbahnstraße auszuweisen, hätte für die Erschließung der anliegenden Wohnstraßen Nachteile in Form von Umwegefahrten für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ziel der Einbahnstraßenregelung ist das Fernhalten des gebietsfremden Verkehrs, der beispielsweise aus Herpersdorf kommend Richtung Kornburg abkürzen wollte. Für den Ziel- und Quellverkehr im südlichen Worzeldorf ist die umgesetzte Variante die beste Lösung. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Verkehrszählungen in der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße vorgenommen. Vor Einführung der Einbahnregelung betrug das dortige Verkehrsaufkommen bis zu 2.500 Kfz/24h am Tag, welches sich gleichmäßig auf beide Fahrtrichtungen aufteilte. Nach Fertigstellung des Worzeldorfer Kreisels und Wiedereinführung der Einbahnregelung hat sich die Gesamtverkehrsmenge auf rund 1.050 Kfz/24h eingependelt. Die kontinuierlich durchgeführten Zählungen belegen die von Beginn an beabsichtigte deutliche Reduzierung der Gesamtverkehrsmenge in der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße, um die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu erhöhen. Somit ist eine Verkehrsberuhigung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrenden in der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße eingetreten, ohne andere Teile Worzeldorfs übermäßig zu belasten. Im nördlichen Abschnitt gibt es eine vom AfV am 30.1.2020 beschlossene Planung für den Abschnitt der Worzeldorfer Hauptstraße zwischen An der Radrunde und An der Breiting. Diese soll 2026 umgesetzt werden. Aktuell wird ein Objektplan für die Finanzierung erstellt. - Am östlichen Ende der Propsteistraße verläuft seit Jahrzehnten ein Trampelpfad über Wiesen und den Eichenwaldgraben zur Straße Am Knauersbach. Dieser Weg wurde vor einigen Wochen durch riesige Baumstämme, die quer über den Weg gelegt wurden, versperrt. Dieser Weg dient als Abkürzung von Pillenreuth nach Herpersdorf. Gerade für Schulkinder ist der Weg gefahrloser als die gehweglose Barlachstraße zu benutzten. Wie zu erfahren war, wurde der Weg vom Eigentümer wegen eines Nachbarschaftsstreites gesperrt. Wegen zweier Streitparteien und eines eigensinnig agierenden Eigentümers der Wiese, muss die Allgemeinheit darunter leiden. Wir fordern ein Gewohnheitsrecht ein und hatten deshalb auch schon mit einigen Dienststellen der Stadt Kontakt aufgenommen. Eine kurzzeitige Öffnung des Weges hatte nun zur Folge, dass umgeackert und eine Blühwiese angelegt wurde. Nun ist das Betreten erneut versperrt und durch Hinweisschilder untersagt. Unsere Interventionen führten bisher nicht zu dem erhofften Ergebnis, dass der Weg wieder für alle geöffnet wird. Was uns wieder einmal besonders ärgert, sind die unbeantworteten Fragen auf unsere Hinweise. Kein einziger von den angefragten Dienststellen hat bisher auf unseren Einwand geantwortet.
Antwort:
Das Umweltamt hat bislang keine Anfrage eines Bürgervereins erhalten. Es ging eine einzelne Bürgermeldung bei uns ein, die zeitnah bearbeitet wurde. Die behördliche Prüfung zur Sperrung der Fläche ist dem Folgenden zu entnehmen. Im März dieses Jahres erhielt die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts eine telefonische Bürgermeldung über die Sperrung des besagten Trampelpfades. Der Pfad wurde mit Baumstämmen auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Landschaftsschutzgebiet Nr. 10 „Königshof“ blockiert. Die Bürgermeldung wurde im Fortgang schriftlich bei uns eingereicht und wir erhielten zusätzliches Bildmaterial, das zeigte, dass auch Verbotsschilder an den Sperrungen angebracht wurden, was die Absicht der Sperrung bestätigte. Daraufhin wurde zeitnah eine Anhörung an den Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche versandt, um zu prüfen, ob die Art und Weise der Sperrung des Trampelpfades gegen das allgemeine Betretungsrecht des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Art. 27 BayNatSchG) sowie gegen die Vorgaben der Landschaftsschutzverordnung, verstößt (vgl. § 4 der Landschaftsschutzverordnung (LSchVO). Im Rahmen der Anhörung stellte sich heraus, dass er den Trampelpfad wiederbegrünen und die Fläche ökologisch aufwerten möchte. Dies funktioniert nur durch eine Betretungssperrung. Es wurde mitgeteilt, dass die nicht genehmigte Sperrung entfernt werden muss und ein offizieller Antrag für die geplante Maßnahme gestellt werden muss. Laut den aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben ist für diese Maßnahme eine Erlaubnis erforderlich. Der Eigentümer hat daraufhin die Sperrung entfernt und den Antrag auf die erforderliche Erlaubnis gestellt. Da es sich um eine temporäre Wegesperrung zur Wiederbegrünung eines Weges und zur ökologischen Flächenaufwertung handelt, wurde der Antrag gemäß einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorgaben – unter Auflagen – genehmigt. Dies war eine gebundene Erlaubniserteilung im Rahmen des öffentlichen Rechts, privatrechtliche Nachbarschaftsstreitig- keiten spielten bei der Beurteilung keine Rolle. Es wurde beauflagt, dass die grundsätzliche Zugänglichkeit der Fläche spätestens ab Oktober wieder gegeben sein muss (Ende der Aufwuchszeit). Sollte dies nicht erfolgen, nehmen wir gerne diesbezügliche Hinweise auf. Überdies wurde dem Eigentümer empfohlen, eine zielführende Wegführung anzubieten, da zu erwarten ist, dass sich durch das gewohnte Verhalten der Bevölkerung ohnehin wieder ein Weg etablieren wird. - Denkmalgeschütztes Haus an der Kemptener-/Kubinstraße. Wie festzustellen ist, verfällt das Haus mehr und mehr. Obwohl sich dort ein Kioskbetrieb auf dem Grundstück niedergelassen hat und vermutlich die sanitären Anlagen des alten Hauses nutzt, wird der Bauzustand immer schlimmer. Der Putz bröckelt sichtbar und die Holzbalken verrotten augenscheinlich. Sollte hier nicht eingegriffen werden?
Antwort:
Der Erhalt von Baudenkmalen ist auch für uns von höchster Bedeutung, weshalb wir den Zustand des betreffenden Gebäudes sehr ernst nehmen. Es ist zu beachten, dass der Kioskbetrieb auf dem Grundstück ohne vorherige Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde stattgefunden hat. Diese Nutzung stellt eine unzulässige Veränderung des denkmalgeschützten Gebäudes dar und bedarf einer gesonderten Genehmigung, die in diesem Fall nicht vorliegt. Diesbezüglich sehen wir Handlungsbedarf, um den unrechtmäßigen Betrieb hausintern überprüfen zu lassen. Der derzeitige Zustand des Gebäudes ist in der Tat bedenklich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der neue Eigentümer erst im Jahr 2023 mit einer Förderung zur Durchführung einer Befunduntersuchung unterstützt wurde. Dieses Vorprojekt sollte dazu dienen, die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und einen Plan für den Erhalt des Baudenkmals zu entwickeln. Leider konnten wir bislang keine ausreichenden Anstrengungen zur Sicherung des Gebäudes feststellen. Die Verantwortung für den Erhalt des Baudenkmals liegt gemäß den Denkmalschutzgesetzen vorrangig beim Eigentümer. Wir werden ihn daher weiterhin verstärkt auf seine Pflichten hinweisen und auf diese Verantwortung aufmerksam machen. Unser Augenmerk bleibt auf dem Erhalt des Gebäudes, um sicherzustellen, dass der Eigentümer seiner Verpflichtung zum Erhalt des Denkmals nachkommt. Unsere Handlungsmöglichkeiten sind zwar begrenzt, aber wir nehmen die Situation ernst. Wir werden den Eigentümer regelmäßig auf seine Verantwortung hinweisen, um weiteren Verfall zu vermeiden. Sollte der Zustand des Gebäudes so gravierend werden, dass Schäden an der Substanz oder Stabilität drohen, werden wir gezielt Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals einleiten. Wir werden den Eigentümer erneut in Rahmen unserer Möglichkeiten auf seine gesetzliche Verantwortung hinweisen und erwarten, dass Maßnahmen zur Stabilisierung und zum Erhalt des Gebäudes ergriffen werden. - Wir intervenieren zum wiederholten Mal die fehlenden Beleuchtungen an der „Ochsenbrücke“ (nördliche Verlängerung der Gustav-Zindel-Straße) und der Straße Am Klosterbach von Pillenreuth zur Bushaltestelle am Marthweg/Wiener Straße. Die Begründungen sind schon mehrfach geliefert worden. Die Notwendigkeit beider Projekte besteht immer noch.
Antwort:
Die fachliche Einschätzung hat sich auf Grund der weiterhin geltenden Rechtsgrundlagen nicht geändert.
„Ochsenbrücke“
Dieser Weg ist ein klassicher Grünanlagenweg (ohne Widmung) welcher nach aktuellen Planungs grundsätzen in Nürnberg nicht beleuchtet wird. Zudem setzt mittlerweile das bay. Naturschutzgesetz hier enge Grenzen, da der Weg in einem Landschaftsschutzgebiet liegt: Bay. Naturschutzgesetz §11 a: Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind, zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Aus fachlicher Sicht besteht also weiterhin keine zwingende Notwendigeit für eine Beleuchtung. Die in der zitierten Vorschrift vorgeschriebenen Prüfungen und Planungen für Beleuchtunganlagen im Außenbereich sind sehr aufwendig und umfangreich. Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf die begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten ist eine Umsetzung zeitnah nicht möglich.
„Am Klosterbach“
Bei diesem Weg handelt es sich um einen gewidmeten Feld- und Waldweg. Diese Wegekategorie wird grundsätzlich nicht beleuchtet. - Wir hätten gerne den neuesten Stand was das Bauprojekt an der Radrunde/Gustav-Zindel-Straße betrifft. Wurden unsere Einwendungen bezüglich der fehlenden Parkplätze berücksichtig?
Antwort:
Der Baubeginn des Bauprojekts An der Radrunde/Gustav-Zindel-Straße ist nach Beschluss des Bebauungsplans Nr. 4673 vorgesehen. Dieser wird im 2. Quartal 2026 erwartet. Zuvor wird noch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Einwendungen des Bürgervereins Nürnberg-Worzeldorf e.V. hinsichtlich der Parkplatzsituation wurden im Rahmen der bisherigen Bearbeitung berücksichtigt und sind in das weitere Verfahren eingeflossen.
Die Bauarbeiten An der Radrunde laufen planmäßig. Inzwischen haben sich alle an die Unannehmlichkeiten gewöhnt. Auch daran, dass die Pechsteinstraße zur Rennstrecke umfunktioniert wurde. Nicht nur gefühlt alle 10 Minuten fuhr ein Betonmischer oder riesiger Lastzug an meiner Terrasse vorbei, nein auch fast keiner hielt sich an die 30 km/h Beschränkung in der Anwohnerzone. Mit der Radarpistole hätte die Stadt eine gute Einnahmequelle gehabt.
Die sogenannte Baumbestattung ist tatsächlich eine Steinbrocken-Bestattung am Friedhof. Der nächste Brocken liegt bereits an der Waldseite in der Nähe der Aussegnungshalle. Diese von uns angeregte Möglichkeit hat sich bis jetzt sehr bewährt und stößt weiterhin auf großes Interesse.
Die Themenführung zur Braukultur in Lauf an der Pegnitz war mit 13 Beteiligten sehrerfolgreich. Die Altstadtfreunde Lauf hatten diese Führung sehr gut vorbereitet und durchgeführt. Wir waren erstaunt über die Unterkellerung der Altstadt von Lauf, die wegen der früheren Bierkeller erstanden ist. An diesem heißen Tag war es da unten angenehm kühl. Die anschließende Bierprobe mit Laufer Spezialitäten brachte zusätzliche Abkühlung. Beim abschließenden gemeinsamen Essen, wurde das Erlebte noch vertieft, bevor es auf den Heimweg ging.
Vormerken:
Der Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf lädt ein zu einem Ausflug als Weinfahrt nach Volkach am Main am Sa 20.09.2025. Wir nehmen am den Regionalexpress RE 10 Richtung Würzburg bis Kitzingen und dann den Linienbus nach Volkach. Nürnberg Hbf ab: 10.05 h RE 10 vsl. auf Gleis 17, Kitzingen an: 10.58 h und Kitzingen ab: mit Bus 11:05 h, Volkach Bf an 11:45 h. In Volkach besuchen wir zunächst die Historische Altstadt und kehren dann zum Mittagessen in einer Gaststätte ein. Anschließend planen wir einen 15 Minuten Spazierweg zur etwas vor den Toren der Stadt gelegenen Wallfahrtskirche „Maria im Weingarten“ (Besichtigung 2 € /Pers auf eigene Erkundung) und kehren dann zurück in die Altstadt von Volkach. Am Rückweg ist noch Gelegenheit zur weiteren kleinen Weineinkehr oder zum Kaffee. Die Rückfahrt erfolgt ähnlich der Hinfahrt: Volkach Bf ab mit Buslinie 310: 15:05 h, Kitzingen Bahnhof an: 15:47 h, Kitzingen ab 16:01 h mit RE 10 (vsl. Gleis 3) nach Nürnberg Hbf an: 16:54 h. Wer noch etwas länger bleiben möchte, oder noch etwas mehr Wanderung im Weinberg haben möchte, kann 2 Stunden später zu denselben Minuten zurückfahren oder nach Nordhausen am Main (knapp 4 km Wanderung durch die Weinlagen von Nordhausen) gehen. Volkach Bf ab mit Buslinie 310: 17:05 h, Nordhausen ab: 17:13 h, Kitzingen Bahnhof an: 17:47 h, Kitzingen ab 18:01 h mit RE 10 (vsl. Gleis 3) nach Nürnberg Hbf an: 18:54 h.
Anmeldungen und Rückfragen bitte bei r.menius@bv-worzeldorf.de oder oder Tel.: 0160 97 997 058 – jeweils bitte bis spätestens 1.9.2025. Als Fahrausweise bieten sich neben dem Deutschland-Ticket das VGN Tagesticket plus für 2 Personen (Preisstufe 10 zu 25,50 Euro, auch gültig am So 21.09.2025) an. Gerne bei Anmeldung auch Beratung zu Tickets. Tickets und Einkehrkosten und Eintritte gehen jeweils auf eigene Rechnung der teilnehmenden Person. Passendes Schuhwerk und Kleidung für jedes Wetter werden empfohlen. Der Bürgerverein haftet ausdrücklich nicht für Schäden, Verletzungen usw. Jede/r Teilnehmer/in ist für ihre/seine Sicherheit und Wohlbefinden selbst verantwortlich.
Der vom Seniorennetzwerk im Nürnberger Süden organisierte 4.Thementag „Gesund und aktiv im 3. Lebensabschnitt“ findet im Gemeindesaal der Osterkirche am 27.9.25 von 13 bis 17.30 Uhr statt. – Wie gehabt, gibt es wieder Aussteller, Mitmachaktionen, Vorträge und natürlich auch Kaffee und Kuchen sowie Würstchen. Auch wir sind mit einem Stand vertreten.
Der von uns zusammen mit der Hanns-Seidel-Stiftung geplante Vortrag „Gas, Wärmepumpe, Photovoltaik, Holz: Was kostet eine zuverlässige und umweltfreundliche Energieversorgung von Wohnhäusern?“ musste verschoben werden. Er findet nun statt am Montag, 6. Oktober 2025 ab 18 Uhr 30. Dr. Simon Herzog wird wieder diesen Vortrag halten. Wir kennen ihn schon aus einem anderen Vortrag und freuen uns darauf. Diese Veranstaltung findet wieder statt im Pfarrsaal von Corpus Christi.
Unseren neuen Bildband mit dem Titel „Ehemalige Landgemeinde Worzeldorf “ hat sich bisher sehr gut verkauft. Es gibt immer noch einige Exemplare bei unserem Vorsitzenden Dietrich Dieckhoff (Tel. 0911/8888698, Stockweiherstr.48 in Pillenreuth), oder weiterhin im Kleinen Laden in der Marpergerstr. 16a. Er wird zum Preis von 23.00 Euro angeboten.
Schöne Ferien und schönen Urlaub wünscht ihr Bürgerverein.