Monatsbericht August

Liebe Leserin­nen und Leser!                                                                                          
Hier nun die Fra­gen und Antworten zur let­zten Runde mit dem Ober­bürg­er­meis­ter und seinen Referenten:

  1. Ein­bahn­straßen­regelung in der Worzel­dor­fer Haupt­straße. Uns wurde mehrfach sig­nal­isiert, dass nach der Fer­tig­stel­lung des Kreisels eine erneute Prü­fung der Zweck­mäßigkeit der Ein­bahn­straßen­regelung im Bere­ich der Straße An der Bre­it­ing erfol­gen soll. Wir find­en diese Regelung, die auf Ver­an­las­sung einiger weniger Anwohn­er erfol­gte, nach wie vor nicht gerecht­fer­tigt. Uns wurde auch ver­sprochen dass die Ver­wal­tung Zäh­lun­gen durch­führen wird, um die Entwick­lung beurteilen zu kön­nen. Auch die ver­sproch­enen Markierun­gen für Fußgänger und Rad­fahrer fehlen immer noch.
    Antwort:
    Die Ein­bah­n­regelung in der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße war von Anfang an nur für den Abschnitt zwis­chen Spitzwegstraße und An der Bre­it­ing vorge­se­hen. Den Abschnitt zwis­chen An der Bre­it­ing und An der Radrunde eben­falls als Ein­bahn­straße auszuweisen, hätte für die Erschließung der anliegen­den Wohn­straßen Nachteile in Form von Umwege­fahrten für die Anwohner­in­nen und Anwohn­er. Ziel der Ein­bahn­straßen­regelung ist das Fern­hal­ten des gebi­ets­frem­den Verkehrs, der beispiel­sweise aus Her­pers­dorf kom­mend Rich­tung Korn­burg abkürzen wollte. Für den Ziel- und Quel­lverkehr im südlichen Worzel­dorf ist die umge­set­zte Vari­ante die beste Lösung. In den ver­gan­genen Jahren wur­den immer wieder Verkehrszäh­lun­gen in der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße vorgenom­men. Vor Ein­führung der Ein­bah­n­regelung betrug das dor­tige Verkehrsaufkom­men bis zu 2.500 Kfz/24h am Tag, welch­es sich gle­ich­mäßig auf bei­de Fahrtrich­tun­gen aufteilte. Nach Fer­tig­stel­lung des Worzel­dor­fer Kreisels und Wiedere­in­führung der Ein­bah­n­regelung hat sich die Gesamtverkehrs­menge auf rund 1.050 Kfz/24h eingepen­delt. Die kon­tinuier­lich durchge­führten Zäh­lun­gen bele­gen die von Beginn an beab­sichtigte deut­liche Reduzierung der Gesamtverkehrs­menge in der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße, um die Sicher­heit für den Fuß- und Rad­verkehr zu erhöhen. Somit ist eine Verkehrs­beruhi­gung zugun­sten der Fußgän­gerin­nen und Fußgänger sowie Rad­fahren­den in der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße einge­treten, ohne andere Teile Worzel­dorfs über­mäßig zu belas­ten. Im nördlichen Abschnitt gibt es eine vom AfV am 30.1.2020 beschlossene Pla­nung für den Abschnitt der Worzel­dor­fer Haupt­straße zwis­chen An der Radrunde und An der Bre­it­ing. Diese soll 2026 umge­set­zt wer­den. Aktuell wird ein Objek­t­plan für die Finanzierung erstellt.
  2. Am östlichen Ende der Prop­steis­traße ver­läuft seit Jahrzehn­ten ein Tram­pelp­fad über Wiesen und den Eichen­wald­graben zur Straße Am Knauers­bach. Dieser Weg wurde vor eini­gen Wochen durch riesige Baum­stämme, die quer über den Weg gelegt wur­den, versper­rt. Dieser Weg dient als Abkürzung von Pil­len­reuth nach Her­pers­dorf. Ger­ade für Schulkinder ist der Weg gefahrlos­er als die gehwe­glose Bar­lach­straße zu benutzten. Wie zu erfahren war, wurde der Weg vom Eigen­tümer wegen eines Nach­barschaftsstre­ites ges­per­rt. Wegen zweier Stre­it­parteien und eines eigensin­nig agieren­den Eigen­tümers der Wiese, muss die All­ge­mein­heit darunter lei­den.  Wir fordern ein Gewohn­heit­srecht ein und hat­ten deshalb auch schon mit eini­gen Dien­st­stellen der Stadt Kon­takt aufgenom­men. Eine kurzzeit­ige Öff­nung des Weges hat­te nun zur Folge, dass umgeack­ert und  eine Blüh­wiese angelegt wurde. Nun ist das Betreten erneut versper­rt und durch Hin­weiss­childer unter­sagt.  Unsere Inter­ven­tio­nen  führten bish­er nicht zu dem erhofften Ergeb­nis, dass der Weg wieder für alle geöffnet wird. Was uns wieder ein­mal beson­ders ärg­ert, sind die unbeant­worteten Fra­gen auf unsere Hin­weise. Kein einziger von den ange­fragten Dien­st­stellen hat bish­er auf unseren Ein­wand geant­wortet.
    Antwort:
    Das Umweltamt hat bis­lang keine Anfrage eines Bürg­ervere­ins erhal­ten. Es ging eine einzelne Bürg­er­mel­dung bei uns ein, die zeit­nah bear­beit­et wurde. Die behördliche Prü­fung zur Sper­rung der Fläche ist dem Fol­gen­den zu ent­nehmen. Im März dieses Jahres erhielt die Untere Naturschutzbe­hörde des Umweltamts eine tele­fonis­che Bürg­er­mel­dung über die Sper­rung des besagten Tram­pelp­fades. Der Pfad wurde mit Baum­stäm­men auf ein­er land­wirtschaftlichen Fläche im Land­schaftss­chutzge­bi­et Nr. 10 „Königshof“ block­iert. Die Bürg­er­mel­dung wurde im Fort­gang schriftlich bei uns ein­gere­icht und wir erhiel­ten zusät­zlich­es Bild­ma­te­r­i­al, das zeigte, dass auch Ver­botss­childer an den Sper­run­gen ange­bracht wur­den, was die Absicht der Sper­rung bestätigte. Daraufhin wurde zeit­nah eine Anhörung an den Eigen­tümer der land­wirtschaftlichen Fläche ver­sandt, um zu prüfen, ob die Art und Weise der Sper­rung des Tram­pelp­fades gegen das all­ge­meine Betre­tungsrecht des Bay­erischen Naturschutzge­set­zes (Art. 27 Bay­NatSchG) sowie gegen die Vor­gaben der Land­schaftss­chutzverord­nung, ver­stößt (vgl. § 4 der Land­schaftss­chutzverord­nung (LSch­VO). Im Rah­men der Anhörung stellte sich her­aus, dass er den Tram­pelp­fad wieder­be­grü­nen und die Fläche ökol­o­gisch aufw­erten möchte. Dies funk­tion­iert nur durch eine Betre­tungssper­rung. Es wurde mit­geteilt, dass die nicht genehmigte Sper­rung ent­fer­nt wer­den muss und ein offizieller Antrag für die geplante Maß­nahme gestellt wer­den muss. Laut den aktuellen naturschutzrechtlichen Vor­gaben ist für diese Maß­nahme eine Erlaub­nis erforder­lich. Der Eigen­tümer hat daraufhin die Sper­rung ent­fer­nt und den Antrag auf die erforder­liche Erlaub­nis gestellt. Da es sich um eine tem­poräre Weges­per­rung zur Wieder­be­grü­nung eines Weges und zur ökol­o­gis­chen Flächenaufw­er­tung han­delt, wurde der Antrag gemäß ein­schlägi­gen naturschutzrechtlichen Vor­gaben – unter Aufla­gen – genehmigt. Dies war eine gebun­dene Erlaub­nis­erteilung im Rah­men des öffentlichen Rechts, pri­va­trechtliche Nach­barschaftsstre­it­ig- keit­en spiel­ten bei der Beurteilung keine Rolle. Es wurde beau­flagt, dass die grund­sät­zliche Zugänglichkeit der Fläche spätestens ab Okto­ber wieder gegeben sein muss (Ende der Aufwuch­szeit). Sollte dies nicht erfol­gen, nehmen wir gerne dies­bezügliche Hin­weise auf. Überdies wurde dem Eigen­tümer emp­fohlen, eine zielführende Wegführung anzu­bi­eten, da zu erwarten ist, dass sich durch das gewohnte Ver­hal­ten der Bevölkerung ohne­hin wieder ein Weg etablieren wird.
  3. Denkmalgeschütztes Haus an der Kempten­er-/Ku­bin­straße. Wie festzustellen ist, ver­fällt das Haus mehr und mehr. Obwohl sich dort ein Kiosk­be­trieb auf dem Grund­stück niederge­lassen hat und ver­mut­lich die san­itären Anla­gen des alten Haus­es nutzt, wird der Bauzu­s­tand immer schlim­mer. Der Putz bröck­elt sicht­bar und die Holzbalken ver­rot­ten augen­schein­lich. Sollte hier nicht einge­grif­f­en wer­den?
    Antwort:
    Der Erhalt von Bau­denkmalen ist auch für uns von höch­ster Bedeu­tung, weshalb wir den Zus­tand des betr­e­f­fend­en Gebäudes sehr ernst nehmen. Es ist zu beacht­en, dass der Kiosk­be­trieb auf dem Grund­stück ohne vorherige Genehmi­gung durch die Denkmalschutzbe­hörde stattge­fun­den hat. Diese Nutzung stellt eine unzuläs­sige Verän­derung des denkmalgeschützten Gebäudes dar und bedarf ein­er geson­derten Genehmi­gung, die in diesem Fall nicht vor­liegt. Dies­bezüglich sehen wir Hand­lungs­be­darf, um den unrecht­mäßi­gen Betrieb haus­in­tern über­prüfen zu lassen. Der derzeit­ige Zus­tand des Gebäudes ist in der Tat beden­klich, ins­beson­dere vor dem Hin­ter­grund, dass der neue Eigen­tümer erst im Jahr 2023 mit ein­er Förderung zur Durch­führung ein­er Befun­dun­ter­suchung unter­stützt wurde. Dieses Vor­pro­jekt sollte dazu dienen, die drin­gend notwendi­gen Sanierungs­maß­nah­men zu ermit­teln und einen Plan für den Erhalt des Bau­denkmals zu entwick­eln. Lei­der kon­nten wir bis­lang keine aus­re­ichen­den Anstren­gun­gen zur Sicherung des Gebäudes fest­stellen. Die Ver­ant­wor­tung für den Erhalt des Bau­denkmals liegt gemäß den Denkmalschutzge­set­zen vor­rangig beim Eigen­tümer. Wir wer­den ihn daher weit­er­hin ver­stärkt auf seine Pflicht­en hin­weisen und auf diese Ver­ant­wor­tung aufmerk­sam machen. Unser Augen­merk bleibt auf dem Erhalt des Gebäudes, um sicherzustellen, dass der Eigen­tümer sein­er Verpflich­tung zum Erhalt des Denkmals nachkommt. Unsere Hand­lungsmöglichkeit­en sind zwar begren­zt, aber wir nehmen die Sit­u­a­tion ernst. Wir wer­den den Eigen­tümer regelmäßig auf seine Ver­ant­wor­tung hin­weisen, um weit­eren Ver­fall zu ver­mei­den. Sollte der Zus­tand des Gebäudes so gravierend wer­den, dass Schä­den an der Sub­stanz oder Sta­bil­ität dro­hen, wer­den wir gezielt Maß­nah­men zum Erhalt des Denkmals ein­leit­en. Wir wer­den den Eigen­tümer erneut in Rah­men unser­er Möglichkeit­en auf seine geset­zliche Ver­ant­wor­tung hin­weisen und erwarten, dass Maß­nah­men zur Sta­bil­isierung und zum Erhalt des Gebäudes ergrif­f­en werden.
  4. Wir inter­ve­nieren zum wieder­holten Mal die fehlen­den Beleuch­tun­gen an der „Ochsen­brücke“ (nördliche Ver­längerung der Gus­tav-Zin­del-Straße) und der Straße Am Kloster­bach von Pil­len­reuth zur Bushal­testelle am Marthweg/Wiener Straße. Die Begrün­dun­gen sind schon mehrfach geliefert wor­den. Die Notwendigkeit bei­der Pro­jek­te beste­ht immer noch.
    Antwort:
    Die fach­liche Ein­schätzung hat sich auf Grund der weit­er­hin gel­tenden Rechts­grund­la­gen nicht geän­dert.

    „Ochsen­brücke“
    Dieser Weg ist ein klas­sich­er Grü­nan­la­gen­weg (ohne Wid­mung) welch­er nach aktuellen Pla­nungs grund­sätzen in Nürn­berg nicht beleuchtet wird. Zudem set­zt mit­tler­weile das bay. Naturschutzge­setz hier enge Gren­zen, da der Weg in einem Land­schaftss­chutzge­bi­et liegt: Bay. Naturschutzge­setz §11 a: Ein­griffe in die Insek­ten­fau­na durch kün­stliche Beleuch­tung im Außen­bere­ich sind, zu ver­mei­den. Him­mel­strahler und Ein­rich­tun­gen mit ähn­lich­er Wirkung sind unzuläs­sig. Beim Auf­stellen von Beleuch­tungsan­la­gen im Außen­bere­ich müssen die Auswirkun­gen auf die Insek­ten­fau­na ins­beson­dere deren Beein­träch­ti­gung und Schädi­gung, über­prüft und die Ziele des Arten­schutzes berück­sichtigt wer­den. Beleuch­tun­gen in unmit­tel­bar­er Nähe von geschützten Land­schafts­be­standteilen und Biotopen sind, nur in Aus­nah­me­fällen von der zuständi­gen Behörde oder mit deren Ein­vernehmen zu genehmi­gen. Aus fach­lich­er Sicht beste­ht also weit­er­hin keine zwin­gende Notwendi­geit für eine Beleuch­tung. Die in der zitierten Vorschrift vorgeschriebe­nen Prü­fun­gen und Pla­nun­gen für Beleuch­tun­gan­la­gen im Außen­bere­ich sind sehr aufwendig und umfan­gre­ich. Vor diesem Hin­ter­grund und in Hin­blick auf die begren­zten per­son­ellen und finanziellen Kapaz­itäten ist eine Umset­zung zeit­nah nicht möglich.

    „Am Kloster­bach“
    Bei diesem Weg han­delt es sich um einen gewid­me­ten Feld- und Wald­weg. Diese Wegekat­e­gorie wird grund­sät­zlich nicht beleuchtet. 
  5. Wir hät­ten gerne den neuesten Stand was das Baupro­jekt an der Radrun­de/­Gus­tav-Zin­del-Straße bet­rifft. Wur­den unsere Ein­wen­dun­gen bezüglich der fehlen­den Park­plätze berück­sichtig?
    Antwort:
    Der Baube­ginn des Baupro­jek­ts An der Radrun­de/­Gus­tav-Zin­del-Straße ist nach Beschluss des Bebau­ungs­plans Nr. 4673 vorge­se­hen. Dieser wird im 2. Quar­tal 2026 erwartet. Zuvor wird noch eine Beteili­gung der Öffentlichkeit durchge­führt. Die Ein­wen­dun­gen des Bürg­ervere­ins Nürn­berg-Worzel­dorf e.V. hin­sichtlich der Park­platzsi­t­u­a­tion wur­den im Rah­men der bish­eri­gen Bear­beitung berück­sichtigt und sind in das weit­ere Ver­fahren eingeflossen.

Die Bauar­beit­en An der Radrunde laufen plan­mäßig. Inzwis­chen haben sich alle an die Unan­nehm­lichkeit­en gewöh­nt. Auch daran, dass die Pech­ste­in­straße zur Rennstrecke umfunk­tion­iert wurde. Nicht nur gefühlt alle 10 Minuten fuhr ein Beton­mis­ch­er oder riesiger Lastzug an mein­er Ter­rasse vor­bei, nein auch fast kein­er hielt sich an die 30 km/h Beschränkung in der Anwohn­er­zone. Mit der Radarpis­tole hätte die Stadt eine gute Ein­nah­me­quelle gehabt.

Die soge­nan­nte Baumbestat­tung ist tat­säch­lich eine Stein­brock­en-Bestat­tung am Fried­hof. Der näch­ste Brock­en liegt bere­its an der Wald­seite in der Nähe der Ausseg­nung­shalle. Diese von uns angeregte Möglichkeit hat sich bis jet­zt sehr bewährt und stößt weit­er­hin auf großes Interesse.

Die The­men­führung zur Braukul­tur in Lauf an der Peg­nitz war mit 13 Beteiligten sehrerfol­gre­ich. Die Alt­stadt­fre­unde Lauf hat­ten diese Führung sehr gut vor­bere­it­et und durchge­führt. Wir waren erstaunt über die Unterkellerung der Alt­stadt von Lauf, die wegen der früheren Bierkeller erstanden ist. An diesem heißen Tag war es da unten angenehm kühl. Die anschließende Bier­probe mit Laufer Spezial­itäten brachte zusät­zliche Abküh­lung. Beim abschließen­den gemein­samen Essen, wurde das Erlebte noch ver­tieft, bevor es auf den Heimweg ging. 

Vormerken:
Der Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf lädt ein zu einem Aus­flug als Wein­fahrt nach Volkach am Main am Sa 20.09.2025. Wir nehmen am den Regional­ex­press RE 10 Rich­tung Würzburg bis Kitzin­gen und dann den Lin­ien­bus nach Volkach. Nürn­berg Hbf ab: 10.05 h RE 10 vsl. auf Gleis 17, Kitzin­gen an: 10.58 h und Kitzin­gen ab: mit Bus 11:05 h, Volkach Bf an 11:45 h. In Volkach besuchen wir zunächst die His­torische Alt­stadt und kehren dann zum Mit­tagessen in ein­er Gast­stätte ein. Anschließend pla­nen wir einen 15 Minuten Spazier­weg zur etwas  vor den Toren der Stadt gele­ge­nen Wall­fahrt­skirche „Maria im Wein­garten“ (Besich­ti­gung 2 € /Pers auf eigene Erkun­dung) und kehren dann zurück in die Alt­stadt von Volkach. Am Rück­weg ist noch Gele­gen­heit zur weit­eren kleinen Weineinkehr oder zum Kaf­fee. Die Rück­fahrt erfol­gt ähn­lich der Hin­fahrt: Volkach Bf ab mit Buslin­ie 310: 15:05 h, Kitzin­gen Bahn­hof an: 15:47 h, Kitzin­gen ab 16:01 h mit RE 10 (vsl. Gleis 3) nach Nürn­berg Hbf an: 16:54 h. Wer noch etwas länger bleiben möchte, oder noch etwas mehr Wan­derung im Wein­berg haben möchte, kann 2 Stun­den später zu densel­ben Minuten zurück­fahren oder nach Nord­hausen am Main (knapp 4 km Wan­derung durch die Wein­la­gen von Nord­hausen) gehen. Volkach Bf ab mit Buslin­ie 310: 17:05 h, Nord­hausen ab: 17:13 h, Kitzin­gen Bahn­hof an: 17:47 h, Kitzin­gen ab 18:01 h mit RE 10 (vsl. Gleis 3) nach Nürn­berg Hbf an: 18:54 h.
Anmel­dun­gen und Rück­fra­gen bitte bei r.menius@bv-worzeldorf.de oder oder Tel.: 0160 97 997 058 – jew­eils bitte bis spätestens 1.9.2025. Als Fahrausweise bieten sich neben dem Deutsch­land-Tick­et das VGN Tage­stick­et plus für 2 Per­so­n­en (Preis­stufe 10 zu 25,50 Euro, auch gültig am So 21.09.2025) an. Gerne bei Anmel­dung auch Beratung zu Tick­ets. Tick­ets und Einkehrkosten und Ein­tritte gehen jew­eils auf eigene Rech­nung der teil­nehmenden Per­son. Passendes Schuh­w­erk und Klei­dung für jedes Wet­ter wer­den emp­fohlen. Der Bürg­ervere­in haftet aus­drück­lich nicht für Schä­den, Ver­let­zun­gen usw. Jede/r Teilnehmer/in ist für ihre/seine Sicher­heit und Wohlbefind­en selb­st verantwortlich.

Der vom Senioren­net­zw­erk im Nürn­berg­er Süden organ­isierte 4.Thementag „Gesund und aktiv im 3. Lebens­ab­schnitt“ find­et im Gemein­de­saal der Osterkirche am 27.9.25 von 13 bis 17.30 Uhr statt. – Wie gehabt, gibt es wieder Aussteller, Mit­machak­tio­nen, Vorträge und natür­lich auch Kaf­fee und Kuchen sowie Würstchen. Auch wir sind mit einem Stand vertreten.

Der von uns zusam­men mit der Hanns-Sei­del-Stiftung geplante Vor­trag „Gas, Wärmepumpe, Pho­to­voltaik, Holz: Was kostet eine zuver­läs­sige und umwelt­fre­undliche Energiev­er­sorgung von Wohn­häusern?“ musste ver­schoben wer­den. Er find­et nun statt am Mon­tag, 6. Okto­ber 2025 ab 18 Uhr 30. Dr. Simon Her­zog wird wieder diesen Vor­trag hal­ten. Wir ken­nen ihn schon aus einem anderen Vor­trag und freuen uns darauf. Diese Ver­anstal­tung find­et wieder statt im Pfarrsaal von Cor­pus Christi.

Unseren neuen Bild­band mit dem Titel „Ehe­ma­lige Landge­meinde Worzel­dorf “ hat sich bish­er sehr gut verkauft. Es gibt immer noch einige Exem­plare bei unserem Vor­sitzen­den Diet­rich Dieck­hoff (Tel. 0911/8888698, Stockweiherstr.48 in Pil­len­reuth), oder weit­er­hin im Kleinen Laden in der Marperg­er­str. 16a. Er wird zum Preis von 23.00 Euro angeboten.

Schöne Ferien und schö­nen Urlaub wün­scht ihr Bürgerverein.