Monatsbericht Juni 2017

Liebe Leserinnen und Leser! Parkplatzregelung bei ALDI (Antwort der Bauordnungsbehörde) Mit der Baugenehmigung vom 11.09.2003 wurde in Auflage Nr. 5 der Betrieb des Einzelhandelsgeschäfts und des Parkplatzes (74 geforderte Kfz-Stellplätze) aus Immissionsschutzgründen auf werktags von 08:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Der Lieferverkehr darf nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden.