Monatsbericht Juni 2017

Liebe Leserin­nen und Leser!

Park­platzregelung bei ALDI (Antwort der Bauordnungsbehörde)

Mit der Bau­genehmi­gung vom 11.09.2003 wurde in Auflage Nr. 5 der Betrieb des Einzel­han­dels­geschäfts und des Park­platzes (74 geforderte Kfz-Stellplätze) aus Immis­sion­ss­chutz­grün­den auf werk­tags von 08:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Der Liefer­verkehr darf nur werk­tags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr stat­tfind­en. Die Nutzung des Park­platzes während der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feierta­gen ist damit bau­rech­lich nicht zulässig.

Für das Senioren­zen­trum An der Radrunde 142-144 wur­den gemäß Änderungs­genehmi­gung vom 08.07.2005 46 Kfz-Stellplätze gefordert. Sie sind in der Tief­garage des Gebäudes unterge­bracht (Zufahrt auf der Nord­seite). Es wur­den keine Stellplätze auf dem ALDI-Park­platz nachgewiesen.

Anmerkung: Aus der Antwort ent­standen wieder neue Fra­gen und auf unsere wurde nicht klar einge­gan­gen. Wir wer­den weit­er nachbohren.

Gaulnhofen­er Graben (Antwort der Verwaltung)

Bish­er wur­den die betrof­fe­nen Bürg­er im Bebau­ungs­plan­ver­fahren beteiligt. Darüber hin­aus wurde die Pla­nung zum Hochwasser­schutz den betrof­fe­nen Bürg­ern mehrfach auch vor Ort erläutert (z.B. Ort­ster­mine Juni 2015). Auf­grund der Ein­wende zu den vorgestell­ten Pla­nun­gen wurde ein Plan­fest­stel­lungsver­fahren ein­geleit­et. Im Zuge des ein­geleit­eten wasser­rechtlichen Plan­fest­stel­lungsver­fahrens wer­den alle Ein­griffe auf Pri­vat­grund, Baumbestände und Biotop rechtlich bew­ertet und evtl. erforder­liche Aus­gle­ichs­maß­nah­men fest­gelegt. Derzeit wer­den alle vor­liegen­den Stel­lung­nah­men, Ein­wen­dun­gen etc. durch das Umweltamt geprüft. Danach erfol­gt die gutachter­liche Prü­fung durch den amtlichen Sachver­ständi­gen, das Wasser­wirtschaft­samt Nürn­berg. Der Erörterung­ster­min ist im Som­mer 2017 geplant.

Die Finanzierung der Hochwasser­schutz­maß­nahme erfol­gt über die Umle­gung im Bebau­ungs­plan­ver­fahren, wie alle anderen Infra­struk­tur­pro­jek­te auch.

Das Bauge­bi­et Korn­burg-Nord ist bei den Pla­nun­gen berück­sichtigt, da die entwässerte Fläche im Einzugs­ge­bi­et des Gaulnhofen­er Grabens liegt. Diese und alle in Zukun­ft hinzu kom­menden Regen­wasserein­leitun­gen müssen den Regeln der Tech­nik entsprechend die Leis­tungs­fähigkeit des Gewässers berück­sichti­gen (d.h. Drosselung der Ein­leitungs­menge), um keine, für die Ökolo­gie und den Hochwasser­schutz schädlichen, Spül­stöße im Gewäss­er zu verur­sachen. Im vor­liegen­den Fall ist im Rah­men des dor­ti­gen B-Plans Nr. 4346 ein aus­re­ichend dimen­sion­iertes Regen­rück­hal­te­beck­en geplant, das das Nieder­schlagswass­er gedrosselt in den Gaulnhofen­er Graben ein­leit­et. Der Ort­steil Eichen­löh­lein wird daher von dieser Nieder­schlags­menge nicht neg­a­tiv beeinflusst.

Der Fir­ma Schultheiß Pro­jek­ten­twick­lung AG wurde mit Bescheid des Umweltamtes vom 05.09.2016 die wasser­rechtliche Erlaub­nis zum Ein­leit­en von Nieder­schlag­wass­er aus den betr­e­f­fend­en, zur Bebau­ung vorge­se­henen Grund­stück­en in den Stock­wei­her (Rad­meis­ter­straße) erteilt. Die Zuleitung des gesam­melten Nieder­schlagswassers aus den Bau­grund­stück­en erfol­gt gedrosselt. Entsprechende Nach­weise nach den Regeln der Tech­nik liegen vor und wur­den geprüft. Weit­er liegt dem Umweltamt inzwis­chen das per Bescheid geforderte Abnah­me­pro­tokoll des Pri­vat­en Sachver­ständi­gen der Wasser­wirtschaft vor. Dem­nach wur­den die tech­nis­chen Anla­gen für die Entwässerung ord­nungs­gemäß errichtet. Diese Angaben wur­den inzwis­chen eben­falls durch das Umweltamt geprüft. Der Höhe­nun­ter­schied des Gelän­des zwis­chen Eichen­löh­lein und Stock­wei­her beträgt ca. 6 Meter. Ein schädlich­er Rück­stau ist hier ausgeschlossen.

Regen­wass­er muss nach Wasser­haushalts­ge­setz zunächst im natür­lichen Wasserkreis­lauf gehal­ten wer­den (Ver­sickerung oder Ein­leitung in ein Gewäss­er). Auch die Entwässerungssatzung von SUN schreibt dies vor. Eine ord­nungs­gemäße Ein­leitung von Nieder­schlagswass­er bee­in­flusst das Hochwassergeschehen nicht, wenn diese entsprechend den Regeln der Tech­nik gebaut ist. Die Regeln der Tech­nik geben vor, dass die Ein­leitung das natür­liche Einzugs­ge­bi­et der bebaut­en Fläche simulieren soll (Rück­hal­tung und Drosselung). Regen­wasserein­leitun­gen sind i.d.R. auf ein fün­fjährlich­es Ereig­nis aus­gelegt. Hier­bei han­delt es sich um sta­tis­tis­che Werte, die nach den gel­tenden Regeln der Tech­nik erhoben wur­den. Diese Werte wer­den auf Grund­lage des vorherrschen­den Kli­mas und der vorhan­de­nen Topografie erhoben. Der Hochwasser­schutz hinge­gen auf ein hun­dertjährlich­es Ereig­nis. Bei einem hun­dertjähri­gen Hochwasser­ereig­nis ist ein Großteil des Einzugs­ge­bi­etes des Gaulnhofen­er Grabens über­reg­net. Der Boden ist mit Wass­er gesät­tigt und der kom­plette Nieder­schlag kommt zum Abfluss. Die vorhan­de­nen Regen­wasserein­leitun­gen spie­len dann für das Abflussgeschehen keine Rolle mehr.

Anmerkung: Hier wird zum ersten Mal eingeräumt, dass das Nieder­schlagswass­er des neuen Bauge­bi­etes in Korn­burg kün­ftig in den Gaulnhofen­er Graben ein­geleit­et wird. Da die Maß­nahme den Regeln der Tech­nik entspricht, beruhigt uns das sehr. Das Geld für die Bau­maß­nah­men den Anwohn­ern im Eichen­löh­lein aufzubür­den, bleibt trotz­dem eine Ungerechtigkeit. Auch dieses The­ma ist noch nicht vom Tisch.

Sire­nen-Sig­nal (Alarmierung in Katas­tro­phen­fällen, Antwort der Feuerwehr)

Uns wurde bekan­nt, dass die Stadt Nürn­berg die Alarmierung in Katas­tro­phen­fällen über die Sire­nen wieder umset­zen will. Prof­i­tieren davon auch unsere Bürg­er? Derzeit gibt es zwar das sam­stägliche 12 Uhr Uhrstellsig­nal oder auch die bald tägliche Alarmierung der Frei­willi­gen Feuer­wehr Worzel­dorf für jeden Unfall­ein­satz auf der Auto­bahn, aber nicht die Alarmierung zum Ein­schal­ten der Radios bei einem Katastrophenfall.

Antwort der Feuer­wehr, Sachge­bi­et Bevölkerungss­chutz: Um der rechtlichen Verpflich­tung zur War­nung der Bevölkerung im Gefahren­fall seit­ens der Stadt Nürn­berg aus­re­ichend nachkom­men zu kön­nen, wird ein zeit­gemäßes Sire­nen­netz zur flächen­deck­enden Bevölkerungswar­nung aufge­baut. Diese Sire­nen kön­nen gle­ichzeit­ig zur Alarmierung der örtlichen Frei­willi­gen Feuer­wehren genutzt wer­den. Die Aus­lö­sung der Sire­nen erfol­gt über die Inte­gri­erte Leit­stelle Nürn­berg. Zur flächen­deck­enden War­nung (inklu­sive Alarmierung der Frei­willi­gen Feuer­wehren) wer­den ins­ge­samt 107 elek­tro­n­is­che Sire­ne­nan­la­gen errichtet. Die Errich­tung erfol­gt in ein­er 3-Jahre­s­pla­nung. Die Sire­nen wer­den in den Jahren 2017, 2018 und 2019 errichtet. Eine Erprobung der Sire­nen erfol­gt zweimal im Jahr. Dies erfol­gt im Zuge des lan­desweit­en Sire­nen­probealarms, welch­er vom Staatsmin­is­teri­um des Innern ange­ord­net wird.

Nach­fol­gend sind in der Tabelle die Sire­nen dargestellt, welche im Bere­ich Worzel­dorf errichtet wer­den. Zusät­zlich ist das vorge­se­hene Errich­tungs­jahr angegeben. Alle vier dargestell­ten Sire­nen wer­den zur War­nung der Bevölkerung errichtet, mod­ernisiert und dafür ver­wen­det. Die Sire­nen 047 und 046 wer­den weit­er­hin zusät­zlich zur Alarmierung der Frei­willi­gen Feuer­wehr in Worzel­dorf verwendet.

N 046, Worzel­dor­fer Haupt­str. 3, Feuer­wehrg­eräte­haus, geplant für 2019
N 047, Beck­mannstraße 2, Schul­ge­bäude, geplant für 2019
N 048.1, Am Knauers­bach 27a, Trans­for­ma­torenge­bäude, geplant für 2017
N 049, Rad­meis­ter­straße 51, Mas­tan­lage 20 m, geplant für 2017

Messergeb­nisse der Geschwindigkeitsmes­sung am Marthweg

Im ver­gan­genen Jahr wurde nach einem Gespräch mit dem Leit­er des Verkehrs­pla­nungsamtes Her­rn Jülich ein Geschwindigkeitsmeßdis­play am Marth­weg (Ein­gang Wei­her­haus aus Katzwang kom­mend rechts) aufgestellt. Nach unser­er Beobach­tung hat es auch für den entsprechen­den Zeitraum Wirkung gezeigt.

Wir hät­ten gerne gewusst, wie die Messergeb­nisse ins­ge­samt aus­ge­fall­en sind.

Antwort des Verkehrs­pla­nungsamtes: Die mobile Geschwindigkeit­sanzeige war vom 09.09.2016 bis 07.11.2016 am Marth­weg Höhe Hs. Nr. 8 einge­set­zt. Die Mes­sun­gen ergaben für die Durch­schnitts­geschwindigkeit einen Wert von 38 km/h und für die V 85 einen Wert von 49 km/h.

Die „V 85“ ist die Geschwindigkeit, die 85 % der Kraft­fahrer nicht über­schre­it­en. Sie sollte in der Regel etwa um die zuläs­sige Höch­st­geschwindigkeit liegen, da dann die Regelung als akzep­tiert gilt. Dies ist hier bei ein­er zuläs­si­gen Höch­st­geschwindigkeit von 50 km/h sog­ar sehr gut der Fall. Die niedrige Durch­schnitts­geschwindigkeit ergibt sich dadurch, dass mehr Kraft­fahrer langsamer fahren als erlaubt und da aus der Rad­meis­ter­straße ein­biegende Fahrzeuge erst beschle­u­ni­gen. Ins­ge­samt ist dies im stadtweit­en Ver­gle­ich seit 2012 ein unter­durch­schnit­tlich­es und damit sehr gutes Ergebnis.

Stein­brüch­lein-Kär­wa am 11. Juni

Am 11.06. find­et wieder die Stein­brüch­lein-Kär­wa statt. Wir sind mit einem Stand und dem Glück­srad vertreten. Hof­fentlich ist dieses Jahr schönes Wet­ter. Let­ztes Jahr mussten wir wegen heftigem Regen wieder abbauen.

„Sicher­heit und Ein­bruch­schutz“ in Worzel­dorf am 14. Juni, 19:00 Uhr

In Absprache mit dem CSU-Ortsver­band Worzel­dorf ergänzen wir das The­ma Sicher­heit und Ein­bruch­schutz mit ein­er weit­eren Ver­anstal­tung. Gas­tred­ner sind der lei­t­ende Polizei­di­rek­tor Her­bert Don­ner der Polizei­in­spek­tion Nürn­berg-Süd und unser Bun­destagsab­ge­ord­neter und innen­poli­tis­ch­er Sprech­er der CDU/CSU Frak­tion im Bun­destag Michael Frieser.

Mittwoch, 14.06.2017, um 19.00 Uhr,
Landgasthaus Messthaler, An den Wei­h­ern 13, 90455 Nürnberg

The­ma Demenz bei „Poli­tik bei Kaf­fee und Kuchen“ am 29. Juni, 16:00 Uhr

Eben­falls gemein­sam mit der CSU wollen wir mit dem Che­farzt der Neu­rolo­gie im Fürther Klinikum, Dr. Peter Neumeier, das The­ma Demenz im Alter ansprechen.

Don­ner­stag, 29.06.2017, um 16.00 Uhr,
Katholis­che Kirche Cor­pus Christi, An der Radrunde 155, 90455 Nürnberg

Zu bei­den Ver­anstal­tun­gen sind Sie her­zlich ein­ge­laden. Brin­gen Sie auch Fre­unde und Bekan­nte mit.

Und noch ein­mal der Aufruf zur Mith­il­fe am 1. und 2. September

Wie viele von Ihnen wis­sen, führen wir mit unserem hiesi­gen Gewer­bev­ere­in 9045X gemein­same Ver­anstal­tun­gen durch. Diese Ver­anstal­tun­gen zie­len darauf ab, die nach­barschaftliche und örtliche Gemein­schaft zu fördern. Ins­beson­dere durch die wach­sende Gemeinde in unseren Neubauge­bi­eten kom­men auch immer mehr junge Fam­i­lien zu unseren Events, ins­beson­dere zu unserem alljährlichen Weihnachtsmarkt.

Gewer­bev­ere­in und Bürg­ervere­in haben sich dazu entschlossen, in diesem Jahr wieder ein Som­mer-/We­in­fest am 1. und 2. Sep­tem­ber in Her­pers­dorf durchzuführen. Die organ­isatorischen Vor­bere­itun­gen sind bere­its in vollem Gange. Es wird für Erwach­sene und Kinder ein viel­seit­iges Ange­bot an Speis und Trank sowie Spielmöglichkeit­en geben.

Dafür benöti­gen wir allerd­ings noch einige helfende Hände.

Auf dem let­zten Wei­h­nachts­markt haben sich etliche Besuch­er dahinge­hend geäußert, dass sie gerne rechtzeit­ig über anste­hende Ver­anstal­tun­gen informiert wer­den möcht­en, um ihre per­sön­liche Mith­il­fe anbi­eten zu können.

Diesem Wun­sch entsprechen wir hier­mit sehr gerne. Es wird ins­beson­dere Mith­il­fe bei der Beset­zung der Buden und zur Auf­sicht bei den Spielange­boten (Hüpf­burg, Spicker­bude, etc.) benötigt.

Bitte melden Sie sich bei Inter­esse und nach Über­prü­fung Ihres Terminkalenders
per E-Mail (info@bv-worzeldorf.de oder info@9045x.de) oder
tele­fonisch unter 0911/8888698.

Je eher Sie sich zur Unter­stützung bere­it erk­lären, desto konkreter kön­nen wir pla­nen. Wir zählen auf Sie.

Peter Katschke
1.Schriftführer im
Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf e.V.
bv-worzeldorf.de