Liebe Leserinnen und Leser!
Bei der letzten Runde der Bürgervereine in diesem Jahr hatten wir 4 Fragen an den OB, die Referenten und die Verwaltung gestellt. Lesen Sie hier unsere Fragen und die Antworten.
Frage 1: Grundstück Ecke Kubinstr./Kemptenerstr. in Herpersdorf gegenüber der Tankstelle.
Das Grundstück mit dem denkmalgeschützten Haus steht seit längerem leer. Zwei ältere Bestandsgebäude waren abgerissen worden. Vor dem verbliebenen Gebäude hat sich eine Imbissbude etabliert, die das Gebäude als Lagerraum nutzt. Seit kurzem steht ein Bauzaun auf dem südlichen Teil des Geländes. Wie ist die weitere Planung zu diesem Gelände? Was soll dort errichtet werden?
Antwort: Für das Grundstück liegt ein Bauantrag für eine Wohnbebauung vor, der derzeit bearbeitet wird. Zur Sanierung des denkmalgeschützten barocken Wohnstallhauses wurden Voruntersuchungen beantragt und genehmigt. Ergebnisse liegen bislang nicht vor. Eine künftige Nutzung des Baudenkmals ist offen. Anmerkung: Inzwischen wurde der Humus im südlichen Teil umgegraben und der letzte Baum in der Mitte des Grundstücks gefällt.
Frage 2: Ackerflächen östlich von der RedBox in der Van-Gogh-Str. (zwischen Alt- und Neu-Worzeldorf): Uns wurde schon vor einigen Jahren mitgeteilt, dass die vorgenannten Flächen als Baugebiet ausgewiesen seien. Mit entsprechenden Baumaßnahmen sei ab dem Jahr 2025 zu rechnen. Wie ist der Stand der Planung? Was soll gegebenenfalls gebaut werden?
Antwort: Die östlich des Kinder- und Jugendhauses RED BOX befindlichen Ackerflächen liegen in einer Tiefe von etwa 60-80 m im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4009. Der Bebauungsplan setzt für die Ackerflächen eine Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf/Zweckbestimmung Feuerwehr fest. Eine wohnbauliche Entwicklung ist im Bereich dieser Festsetzung nicht möglich. Die außerhalb des Bebauungsplans Nr. 4009 liegenden Ackerflächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Planungsrechtlich zulässig sind in diesem Bereich allein Bauvorhaben, die unter die Regelungen des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) fallen. Aktuell liegen dem Stadtplanungsamt keine konkreten Planungen bzw. Baumaßnahmen für die betreffenden Ackerflächen vor. Auch sind dem Stadtplanungsamt keine Anfragen zu den genannten Grundstücken bekannt.
Frage 3 – Geplantes Baugebiet Worzeldorf-West: Die Pläne zur Bebauung wurden in diesem Jahr der Bevölkerung vorgestellt und haben für erhebliche Unruhe gesorgt. Etliche Bewohner, insbesondere in der Gustav-Zindel-Str., machen sich erhebliche Sorgen. Wie ist der Stand der Planung seitens Instone Real Estate und der Stadt Nürnberg?
Antwort: Das Baugebiet am westlichen Ortsrand von Worzeldorf wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4673 „Worzeldorf-Ortsrand“ entwickelt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 durchgeführt. Am 01.02.2023 hat zusätzlich eine öffentliche Bürgerinformation stattgefunden, die zahlreich besucht war. Aktuell befindet sich die Planung in der Detailabstimmung zu Themen wie Kita, Verkehr, Schwammstadt, Grünflächen und Erweiterung der Tiefgarage um Besucherstellplätze. Mit der öffentlichen Auslegung zur überarbeiteten Planung kann im kommenden Jahr gerechnet werden.
Frage 4: Worzeldorfer Hauptstraße. Der Worzeldorfer Kreisel nähert sich der Fertigstellung und uns stellt sich wiederholt die Frage, wie geht es dann mit der Worzeldorfer Hauptstraße weiter? Uns wurde mehrfach signalisiert, dass nach der Fertigstellung des Kreisels eine erneute Prüfung der Zweckmäßigkeit der Einbahnstraßenregelung erfolgen soll. Wir finden diese Regelung, die auf Veranlassung einiger weniger Anwohner erfolgte, nach wie vor nicht gerechtfertigt. Deshalb bitten wir um eine frühzeitige Verkehrszählung in der Worzeldorfer Hauptstraße. Hierbei sollte insbesondere auch geklärt werden, ob wirklich ein außergewöhnliches Lkw-Aufkommen zu verzeichnen ist. Unser Ziel bleibt die Wiedereinführung der ursprünglichen beidseitigen Befahrbarkeit dieser Straße, die sich jahrzehntelang ohne nennenswerte Beeinträchtigungen bewährt hatte.
Antwort: Die Einbahnregelung wurde eingeführt, um die Situation für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und Kfz- Durchgangsverkehr – unabhängig von der Fahrzeugart- zu unterbinden. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner profitieren somit unmittelbar von der Maßnahme. Für diejenigen, die aus anderen Ortsteilen des Nürnberger Südens die südliche Worzeldorfer Hauptstraße nutzten, ist die Umfahrung über die Spitzwegstraße zumutbar. Die Nutzung der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße in Zweibahnrichtung war ausschließlich für den Umleitungsverkehr im Zuge der Baumaßnahme des Worzeldorfer Kreisels begrenzt. Die Einbahnstraßenregelung hat sich für die Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden in der südlichen Worzeldorfer Hauptstraße bewährt und zu einer Verkehrsabnahme geführt. Daher gibt es zunächst keinen Anlass, die Einbahnstraßenregelung dauerhaft zurückzunehmen. Die Verwaltung wird Zählungen durchführen, um die Entwicklung beurteilen zu können.
Der Kreisel ist fertig!!!
Es geschehen noch Wunder! In den letzten Wochen waren mehr Bauarbeiter zu sehen als in den ganzen 1 ½ Jahren zuvor. Jetzt werden wir sehen, ob sich diese Umgestaltung auszahlt. Was die Fußgänger betrifft, so haben diese mit dem vergrößerten Übergang am Alten Kanal und einem Zebrastreifen Verbesserungen bekommen. Ob der Fahrzeug- und Busverkehr dauerhaft reibungslos verläuft, wird sich zeigen. Bei einer Vorortbesichtigung am Tag der formlosen Eröffnung des Kreisels konnten wir bereits feststellen, dass die neue Verkehrsregelung von allen Verkehrsteilnehmern problemlos angenommen wurde und der Verkehrsfluss ungestört war. Wie wir erfahren konnten, soll die Worzeldorfer Hauptstraße noch für einige Zeit beidseitig befahrbar bleiben. Die im Rahmen einer noch ausstehenden Verkehrszählung gewonnenen Erkenntnisse werden darüber entscheiden, wie es mit dieser Straße künftig weiter geht.
Juraleitung P 53.
Derzeit gibt es nichts Neues zu berichten. Bei der letzten Bürgervereinsrunde wurde von unserem OB König noch einmal bestätigt, dass die Stadt Nürnberg anwaltlich gegen die geplante Trasse vorgeht. Ob dies von Erfolg gekrönt ist, wird sich zeigen.
Veranstaltung zum Thema „Heizen und Kühlen der Zukunft: Welche Löungen für welchen Fall und welche Anforderungen bringt das neue Heizungsgesetz“ durch. Der Referent gab einen Überblick zur Energieversorgung von Gebäuden, sowie eine Einordnung, welches System für welchen Anwendungsfall geeignet ist. Aufgrund der vielen Besucher zeigte sich die Aktualität an diesem Thema. Mit dem Referenten hatten wir einen ausgezeichneten Fachmann mit Erfahrung und einer Rhetorik, die keine Frage offen lies. Als wichtigste Erkenntnis, nach den Unsicherheiten um das neue Gesetz zur Energieeinsparung, bleibt, dass es keine Eile bei der Heizungsumstellung gibt. Reparaturen von Öl- und Gasheizungen sind nach wie vor möglich. Niemand muss seine Heizung auf andere, noch nicht wirtschaftliche Systeme, umstellen.
Der Herpersdorfer Weihnachtsmarkt ist beim Lesen dieser Zeilen auch schon wieder vorbei. An der Straßenbeleuchtung haben wir uns wieder finanziell beteiligt. Die Sternenbeleuchtung ist doch schön in unserem Stadtteil anzuschauen, Näheres über den Weihnachtsmarkt im nächsten Bericht.
So schön der Oktober war, so grässlich war der November. Trotz allem wünschen wir vom Vorstand des Bürgervereins allen eine ruhige Adventszeit eine besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!