Monatsbericht Juni

Liebe Leserin­nen und Leser, Sie wer­den sich in der Juni Aus­gabe des Mit­teilungs­blattes gewun­dert haben, warum nichts vom Bürg­ervere­in zu lesen war. Coro­na hat­te uns sämtlich­er The­men, u.a. Berichte über bere­its geplante Ver­anstal­tun­gen und Aus­flüge, beraubt. Nicht nur bei uns kam das gesamte Vere­insleben zum Still­stand. Aber so langsam geht es wieder los.

Kurz vor seinem 75.Geburtstag hat uns unser Vor­standsmit­glied Rein­hard Geller für immer ver­lassen. In den let­zten Wochen vor seinem Tod ging es ihm gesund­heitlich wieder etwas bess­er. Umso über­raschter waren wir von der Nachricht über sein Ableben. Lieber Rein­hard, Du warst uns ein aufmerk­samer und hil­fre­ich­er Mit­gestal­ter im Vor­stand des Bürg­ervere­ins Nürn­berg- Worzel­dorf. Ein treues Mit­glied, ein guter Fre­und und Nach­bar.  Wir wer­den Dich noch lange in Erin­nerung behalten.

Unsere Jahre­shauptver­samm­lung (JHV) kön­nen wir immer noch nicht pla­nen. Obwohl ein Tre­f­fen von inzwis­chen bis zu 50 Per­so­n­en wieder möglich wäre, fehlt es an dem entsprechen­den Platz. Die Räume der Kirchenge­mein­den sind noch nicht freigegeben. Wir warten weit­er­hin ab.

Ein  Exem­plar unseres Bild­ban­des „Die Ent­deck­ung des Nürn­berg­er Südens durch Kün­stler des 17. bis 20. Jahrhun­derts“ wurde vom Ver­fass­er und unserem langjähri­gen Mit­glied Anton Bösch an unseren neuen Ober­bürg­er­meis­ter gesandt. Mit der Bitte, unsere Stadt­teile nicht zu vergessen und ihnen bei Gele­gen­heit einen Besuch abzus­tat­ten. OB Mar­cus König bedank­te sich fre­undlich. Er schreibt, dass er sich für his­torische The­men beson­ders inter­essiert und die alten Ansicht­en sehr ansprechend findet.

Der Kreisel in Worzel­dorf wurde in der Sitzung des Verkehrsauss­chuss­es am 11.06. ver­ab­schiedet. Anlässlich dessen fand am 12.06. ein Ort­ster­min mit Stad­trat Andreas Krieglstein, Ortsvere­insvor­sitzen­der der CSU Theo Dein­lein, Presseref­er­ent Thomas Karl und unserem Vor­standsvor­sitzen­den Diet­rich Dieck­hoff statt. Der aktuelle Plan zum Aus­bau wurde dabei vorgestellt. Nach den Ausar­beitun­gen der Verkehrs­plan­er wird es keinen Bypass geben:

  • Die Friedrich-Over­beck-Straße wird sep­a­rat in die Spitzwegstraße ein­mün­den, also nicht am Kreisel angeschlossen sein.
  • Zwis­chen der Friedrich-Over­beck-Straße und dem Kreisel soll ein Fußgängerüber­weg instal­liert werden.
  • Die Sig­nalan­lage am Alten Kanal wird aus­geweit­et und umfasst nicht mehr nur den nördlichen Über­gang, son­dern nun auch den südlichen Weg. Dadurch kön­nen mehr und schneller Fußgänger und Rad­fahrer die Straße überqueren.

Stad­trat  Andreas Krieglstein wird dafür plädieren, dass der Kreisel noch vor der Sanierung der Hafen­brück­en real­isiert wird. Er hält einen Baube­ginn im Früh­jahr 2021 für real­is­tisch. Mit der Umset­zung der Pla­nun­gen, in Zeit­en, in denen mit  finanziellen Einsparun­gen wegen der Coro­na Pan­demie zu rech­nen ist, und dem eventuellen Baube­ginn noch vor den Hafen­brück­en, wür­den gle­ich zwei Wun­der geschehen.

Wir haben uns im Mai mit Frau Ines Schilling, der Koor­di­na­torin des Senioren­net­zw­erks im Nürn­berg­er Süden, getrof­fen.
Mit ihr haben wir Ideen und Möglichkeit­en besprochen, wie der Kon­takt mit Senior­in­nen und Senioren auch in unserem Stadt­teil in der Prax­is umset­zbar wäre. Sobald es die Umstände erlauben, wer­den wir eine gemein­same Ver­anstal­tung bei uns durch­führen, in der das Senioren­net­zw­erk näher vorgestellt wer­den soll.

Bäume haben in dicht besiedel­ten Bere­ichen eine große Bedeu­tung. Sie sich­ern die Leben­squal­ität, verbessern das Klein­kli­ma, min­dern die Schad­stoff­be­las­tung, bieten Leben­sraum für Tiere und leis­ten vieles mehr. Das Ziel des Baum­schutzes ist es, die Durch­grü­nung im inner­städtis­chen Bere­ich zu erhal­ten und somit die Leben­squal­ität zu erhöhen.
So die ein­lei­t­en­den Worte für die Verord­nung zum Schutz von Bäu­men, welche die Stadt Nürn­berg  1977 erlassen hat. Geschützt sind alle Bäume ab einem Stam­mum­fang von 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe) und alle Ersatzpflanzun­gen. Ausgenom­men sind Obst­bäume (außer Wal­nuss und Esskas­tanie). Beab­sichti­gen Sie einen Baum zu fällen, zurück­zuschnei­den oder son­stige Ein­griffe an ihm oder dem Wurzel­bere­ich durchzuführen, müssen Sie einen entsprechen­den Antrag stellen. Vor ein­er Baumbe­sei­t­i­gung muss erst geprüft wer­den, ob ein fachgerechter Kro­nen­rückschnitt auch aus­re­icht und der Baum erhal­ten wer­den kann. Bei ein­er Baumbe­sei­t­i­gung kann für die Bestands­min­derung eine Ersatzpflanzung ver­langt wer­den.
Schnittmaß­nah­men dür­fen das art­spez­i­fis­che Erschei­n­ungs­bild eines Baumes nicht beein­trächti­gen. Unfach­män­nisch durchge­führte Schnittmaß­nah­men wirken sich neg­a­tiv auf den natür­lichen Habi­tus, die Bruch­sicher­heit, den Gesund­heit­szu­s­tand und die Lebens­dauer des Baumes aus. Bitte wen­den Sie sich dies­bezüglich an Fach­fir­men für Baumpflege.
Nicht ver­boten, aber anzeigepflichtig, sind fachgerechte Kro­nenpflege­maß­nah­men zur Pflege und Erhal­tung sowie Maß­nah­men zur unmit­tel­baren Gefahren­ab­wehr.
Soweit so gut. Aber bedenken Sie: In einem Rei­hen­haus­garten haben große Bäume nur anfangs Platz. Wenn sie alt wer­den, nehmen sie vielle­icht auch ihrem Nach­barn die Sicht und hin­ter­lassen Laub, das weg­geräumt wer­den muss. Sollte der Baum dann einen größeren Stam­mum­fang als die 80 cm haben, brauchen sie für die Besei­t­i­gung eine Genehmi­gung. Damit ergibt sich fak­tisch eine Enteig­nung. Selb­st für die Pflege­maß­nah­men ist eine Anzeige an das Umweltamt nötig.
Anders bei einem Neubau. Dort kön­nen auch zum Beispiel 72 von 78 Bäu­men gefällt wer­den (früheres Grund­stück von Schmidt-Burkhardt an der Rad­meis­ter­straße), wenn der Bau­platz entsprechend aus­gestal­tet wird.
Das hal­ten wir für nicht gerecht. Die Stadt Nürn­berg hält an der Baum­schutzverord­nung fest. Also liegt es an den Grund­stück­seigen­tümern bere­its bei der Auswahl von Baum­sorten auf solche zu acht­en, die nicht unter die Verord­nung fall­en oder rechtzeit­ig die zu groß wer­den­den Bäume zu ent­fer­nen. Wenn Sie diesen Zeit­punkt ver­passt haben, wird es umständlich und kann teuer werden.

Und am Ende möchte ich noch auf das Heck­en­schnei­den vor Ihren Grund­stück­en hin­weisen. Der Gehweg muss bis in ein­er Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn sog­ar bis 4,50 m und in voller Bre­ite frei sein. Viele Heck­en engen den Fußgänger­bere­ich stark ein, oder streifen an vor­beifahren­den Fahrzeugen.

Bewe­gung hil­ft auch gesund zu bleiben. In diesen Zeit­en ist das beson­ders wichtig.