Monatsbericht Januar 2017

Liebe Leserin­nen und Leser,

der Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf e.V. wün­scht allen Bürg­erin­nen und Bürg­ern ein gesun­des und erfol­gre­ich­es Neues Jahr. Auch wenn die poli­tis­chen Aus­sicht­en um uns herum (Syrien, USA, Rus­s­land) nicht ger­ade rosig sind, so wollen wir auch 2017 dafür sor­gen, dass unsere direk­te Umge­bung mehr Leben­squal­ität bietet.

Wald­spielplatz Heckenrosenweg.
Wir haben eine Spende in Höhe von Euro 2.500,–. zur Ertüch­ti­gung des Wald­spielplatzes an das Bürg­er­amt Süd über­wiesen. Gedankt sei mehreren pri­vat­en Spendern sowie den Stadträten Har­ald Dix und Andreas Krieglstein, die uns mit ein­er größeren Summe unter­stützt hat­ten. Außer­dem dem Leit­er des Bürg­er­amtes Süd, Her­rn Kör­ber, und Her­rn Bürg­er­meis­ter Vogel für die Weichen­stel­lun­gen und tatkräfti­gen admin­is­tra­tiv­en Tätigkeit­en. 3.500 Euro kom­men vom Stadtkäm­mer­er aus Stiftungsmit­teln dazu. Zusam­men mit der Ver­dop­pelung durch den Vere­in Naher­hol­ungs­ge­bi­et Loren­z­er Reich­swald. e.V. kom­men dann 11. 000 Euro zusam­men, die doch eine schöne Grund­lage für diesen Spielplatz sind.

Das Bürg­er­amt Süd wird nun mit den einge­gan­genen Beträ­gen eine erste Grob­pla­nung in Zusam­me­nar­beit mit dem Ser­vice­be­trieb öffentlich­er Raum, Abteilung Spieleein­rich­tun­gen, durch­führen und uns dann zu ein­er Vorstel­lung der Pläne auch vor Ort ein­laden. Eine Schaukel, eine Rutsche und der vorgeschriebene Fallschutz sind zunächst zu ertüchti­gen. Neue Geräte sind vorgesehen.

Zum Jahre­sende wurde die Auflö­sung des von uns für die Aktion >Spende Wald­spielplatz< ein­gerichteten Kon­tos veranlasst.

Die Bänke am Alten Kanal
wur­den noch im Dezem­ber mon­tiert. Jet­zt ste­hen in allen drei Schleusen­ab­schnit­ten zwis­chen Marth­weg und Schwanstet­ter Straße Sitzgele­gen­heit­en und erle­ichtern so manchem Spaziergänger den Weg. Vie­len Dank an das Bürg­er­amt Süd und an SöR in Katzwang. Was lange währt, wird endlich gut. Manch­mal zumindest.

Wei­h­nachts­markt in Herpersdorf.
Wie alle Jahre kam der Markt wieder sehr gut an. Manchen Gästen gefiel es so gut, dass wir sie am Abend nach Hause bit­ten mussten, um die Buden schließen zu kön­nen. Wieder hat sich gezeigt, dass solche Ver­anstal­tun­gen gut bei unseren Bürg­ern ankom­men. Danke für Ihre Unter­stützung! Unser Bürg­ervere­in und der Gewer­bev­ere­in 9045X wer­den sich auch in diesem Jahr wieder einiges über­legen, um wieder einen attrak­tiv­en Wei­h­nachts­markt bieten zu kön­nen. Unser ganz beson­der­er Dank gilt unserem Christkind Lea Schuldt, das seine Sache aus­geze­ich­net gemacht hat. Vie­len Dank auch an alle anderen, die mit­gewirkt haben.

Hochwasser­schutz Gaulnhofen­er Graben/Bebauungsplan Nr. 4342 Eichenlöhlein.
Auf unseren Artikel in der let­zten Aus­gabe des Mit­teilungs­blattes und den Zeitungsar­tikel im Schwabach­er Tag­blatt „Braucht ein Rinnsal einen Hochwasser­schutz?“ reagierte SöR mit ein­er Ergänzung.

Ins­beson­dere die Argu­men­ta­tion zum „Hochwass­er von 1994“ ist mehr als merkwürdig.

Der Redak­teur des Schwabach­er Tag­blattes, Herr Thomas Karl, hat­te an SöR 7 Fra­gen gestellt. Dazu kamen im Dezem­ber die Antworten von der Press­esprecherin von SöR, die auch dem Bürg­ervere­in Worzel­dorf über­lassen wurden.

Nach­fol­gend die Fra­gen im vollen Wort­laut. Die Antworten sind zu umfan­gre­ich und wer­den deshalb teils gekürzt angefügt.

Frage: Wieso muss ein Hochwasser­schutz mit den doch erhe­blichen Ein­grif­f­en in Besitzstände erfol­gen, wenn der Bach bish­er nie über die Ufer getreten ist?

Antwort: Die Stadt Nürnberg/SöR han­delt auf Grund­lage der vorgeschriebe­nen Nor­ma­ti­va, nicht willkür­lich oder ereignis­be­zo­gen. Im Rah­men eines Bebau­ungs­plan­ver­fahrens muss auch für zukün­ftige Bau­flächen der Hochwasser­schutz beachtet wer­den. Das Über­schwem­mungs­ge­bi­et am Gaulnhofen­er Graben wurde mit­tels eines dig­i­tal­en Gelän­de­mod­els und ein­er Hochwasser­sim­u­la­tion nach den Regeln der Tech­nik berech­net und vom Staatlichen Wasser­wirtschaft­samt über­prüft. Der Gaulnhofen­er Graben am Teil­stück Eichen­löh­lein ist 1994 deut­lich über die Ufer getreten.
Anmerkung: Als Anlage wur­den von SöR zwei Fotos nach starken Regen­fällen am 13. April 1994, die den Graben im Abschnitt zwis­chen Marth­weg und der Vor­juras­trasse zeigen, mit­geschickt!?? In dem Bere­ich wurde der Gaulnhofer Graben bere­its mit dem Eichen­wald­graben vere­inigt und hat mit dem Eichen­löh­lein nur noch im Ent­fer­n­ten etwas zu tun.

F: Im Som­mer ist er weit­ge­hend ver­lan­det und muss stel­len­weise gesucht werden.

A: In Obernzenn, Ans­bach usw. gab es heuer Ereignisse in Gebi­eten, in denen die Anwohn­er sich nie hat­ten vorstellen kön­nen, jemals in ihrem Leben von großen Wasser­men­gen betrof­fen zu sein.

F: Wo genau sollen die – bish­er von den Anwohn­ern nicht ver­mis­sten – Brück­en und Wegverbindun­gen gebaut werden?

A: Im Bebau­ungs­plan wur­den auch die Stan­dorte der neuen Straßen- und Rad­weg­brück­en fest­gelegt. Es han­delt sich um je eine Straßen­brücke im Südosten und im Nord­west­en der Straße „Eichen­löh­lein“ und um eine Rad- und Fußgänger­brücke im äußer­sten Osten des Bebau­ungs­plange­bi­ets. Die südöstliche Straßen­brücke wurde auch schon errichtet. Das Gewäss­er wurde hier pro­vi­sorisch auf die geplante Trasse verlegt.

F: Mit welchen Kosten wird für das Pro­jekt kalkuliert und wie soll es – bei den ohne­hin knap­pen städtis­chen Kassen – finanziert werden?
F: Welche Kosten kom­men hier auf die Anlieger zu? Angesichts des fehlen­den Fach­wis­sens dürfte Eigen­leis­tung – wie im Gutacht­en als Möglichkeit angegeben – kaum real­isier­bar sein.

A: für bei­de Fra­gen: Die Finanzierung des Pro­jek­ts erfol­gt über den Umle­gungsauss­chuss und ist gesichert. Eine Eigen­leis­tung auf Pri­vat­grund kommt nur bei der Gewässerun­ter­hal­tung nach erfol­gtem Gewässer­aus­bau in Frage. Den Beteiligten (z. B. Anlieger oder Eigen­tümer) wird wider­ru­flich ges­tat­tet, die Unter­hal­tung durch Eigen­leis­tung zu übernehmen.

Anmerkung: Es liest sich so, als kom­men keine Kosten auf die Anlieger zu. Die vom Bürg­ervere­in ange­sproch­enen Prob­leme beste­hen aber nicht auf öffentlichem Grund, son­dern auf den pri­vat­en Flächen. Und hier sind die Anlieger bzw. Eigen­tümer sehr wohl von den Kosten selb­st betroffen.

F: Der Gaulnhofer Graben entspringt in einem Bere­ich, der im kün­fti­gen Bauge­bi­et Korn­burg-Nord liegt. Dort soll das Nieder­schlagswass­er nicht in die Kanal­i­sa­tion geleit­et, son­dern getren­nt abge­führt wer­den. Ist das über den Graben geplant und damit die Ursache für den plöt­zlich so drin­gen­den „Hochwasser­schutz“?

A: Das Bauge­bi­et Korn­burg-Nord hat keinen Ein­fluss auf das Hochwassergeschehen des Gaulnhofen­er Grabens im Bere­ich des Eichenlöhleins.
Anmerkung: Auf diese Frage wurde nicht konkret geant­wortet. Aber in der näch­sten Frage kommt auch ein Satz zu diesem The­ma, der hier bere­its einge­fügt wurde, vor. Allerd­ings kann sich der Leser hier seinen Teil zwis­chen Witz und Lüge selb­st denken.

F: Warum kann statt der doch erhe­blichen Ein­griffe inner­halb des Bauge­bi­etes nicht mit ein­er geplanten Über­schwem­mungs­fläche im Wiesen­bere­ich östlich des Eichen­löh­leins als Regen­rück­hal­ter­aum gear­beit­et wer­den – wie es sich mit­tler­weile an der Donau auch als prak­tik­a­bel erweist?

A: Grund­sät­zlich ist anzuführen, dass eine Nieder­schlagswasserein­leitung in ein Gewäss­er immer nur gedrosselt erfol­gen darf. Dies bedeutet, dass inner­halb der Bebau­ung Rück­hal­teein­rich­tun­gen (z.B. auch Rück­hal­te­beck­en) geschaf­fen wer­den müssen. Die Abgabe­menge in das Gewäss­er erfol­gt dann begren­zt und richtet sich nach der Beschaf­fen­heit des Gewässers. Das Bauge­bi­et Korn­burg-Nord hat deshalb keinen Ein­fluss auf das Hochwassergeschehen des Gaulnhofen­er Grabens im Bere­ich des Eichen­löh­leins. Die Haup­tur­sache für mögliche Ausufer­un­gen im Eichen­löh­lein ist die vorhan­dene Ver­bau­ung des Gewässer­quer­schnitts. Beim Eichen­löh­lein beste­ht das Glück, dass das Gebi­et sehr dünn besiedelt ist und ring­sherum viel Wiese und Wald als Rück­stauge­bi­ete existieren. D.h. es gibt dort eine ide­ale Kor­re­la­tion von Natur und Bebau­ung als eine Sied­lungs­form, die nur noch sel­ten anzutr­e­f­fen ist. Ohne die oben dargestell­ten Min­i­mal-Ein­griffe wird es aber das Ziel, den Schutz der Besitzstände der Anlieger im Eichen­löh­lein, nicht geben.

Anmerkung: Selb­st wenn das Neubauge­bi­et Korn­burg-Nord mit dem Hochwasser­schutz im Eichen­löh­lein nichts zu tun haben sollte, ist die Stadt hier gefordert, die Ungerechtigkeit­en bei den ange­blich notwendi­gen Änderun­gen auf den Grund­stück­en der Anlieger entwed­er zurück­zustellen, oder logis­tisch und finanziell zu unter­stützen. Kor­re­la­tion von Natur und Bebau­ung (schön­er Begriff) und Min­i­mal-Ein­griffe sind Argu­mente, die lei­der von SöR den Eigen­tümern gegenüber nicht umge­set­zt wer­den. Wir wer­den Bürg­er­meis­ter Vogel nochmals auf das The­ma ansprechen.

Die näch­ste Sprechstunde
des Bürg­ervere­ins im Kleinen Laden in der Marperg­er­strasse 16 find­et ab Feb­ru­ar nur noch mit Ter­minab­sprache unter Tele­fon 0911 – 8 88 86 98 oder E-mail info@bv-worzeldorf.de statt. Dies ist eine Ratio­nal­isierung, weil die ange­bote­nen Ter­mine nur sehr spär­lich genutzt wurden.

Allen zusam­men einen schö­nen Win­ter, so wie ihn sich jed­er vorstellt.