Monatsbericht März 2017

01Liebe Leserin­nen und Leser!

Mit­gliederehrung beim AGBV-Jahre­semp­fang in Worzeldorf.
Am 10. Feb­ru­ar kon­nten wir im Gemein­de­haus der Osterkirche zusam­men mit der Arbeits­ge­mein­schaft der Bürg­er- und Vorstadtvere­ine (AGBV) einen Jahre­semp­fang abhal­ten. Ein­ge­laden dazu waren Vertreter aller Bürg­er- und Vorstadtvere­ine und viele der örtlichen Politiker.

Einen beson­deren Akzent set­zten unsere Mit­glieder, die wir zum 35jährigen Jubiläum ehren kon­nten. Es han­delte sich dabei auch um Grün­dungsmit­glieder des Bürg­ervere­ins Worzel­dorf. Lei­der kon­nten wir nicht alle begrüßen.

Auf dem Foto sind von links nach rechts Pfar­rer i.R. Hans Bosch, Stil­la Ziegler, Willi Her­zog, 1. Vor­sitzen­der Diet­rich Dieck­hoff, Rolf Eisen und Wal­ter Dieck­mann zu sehen. Vom 1. Vor­sitzen­den erhiel­ten sie zur Würdi­gung ihrer lan­gen Mit­glied­schaft eine Ehren­nadel und eine Urkunde. Denen, die nicht dabei sein kon­nten, von hier aus die besten Wün­sche und der Dank für die jahre­lange Treue.

Aussprache zum The­ma „Königshof“ am 7. April, 19:30 Uhr im Gemein­de­haus Osterkirche.
Das The­ma „Königshof“ beschäftigt uns schon über Jahrzehnte. Im let­zten Jahr kochte es wieder ein­mal hoch, weil (ange­blich) eine Wiese in Ack­er­land umge­wan­delt wor­den war. Bei der Bürg­erver­samm­lung im Okto­ber let­zten Jahres melde­ten sich dazu unser 1. Vor­sitzen­der und auch der Pächter der Flächen zu Wort. Es herrscht­en sehr unter­schiedliche Mei­n­un­gen vor. Um einen Kon­sens bemüht, sprachen sich Herr Dieter Gold­mann vom SPD Ortsvere­in, Herr Robert Volk­ert als Land­wirt und Diet­rich Dieck­hoff, 1. Vor­sitzen­der vom Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf, für eine gemein­same Aussprache ab. Nun ist es so weit. Daran teil­nehmen wer­den auch der Umwel­tre­f­er­ent Dr. Pluschke und Klaus Müller vom Lan­des­bund für Vogelschutz. Die Ver­anstal­tung find­et am 7. April 2017 im Gemein­de­haus der Osterkirche statt. Beginn der Ver­anstal­tung ist um 19 Uhr 30.

Alle Bürg­er, denen der Erhalt und die weit­ere Entwick­lung des Königshofs in Pil­len­reuth am Herzen liegen, sind her­zlich zu diesem Ter­min ein­ge­laden. Wir hof­fen, alle Inter­essierten aus­führlich informieren zu können.

Die Jahre­shauptver­samm­lung ist am 20. April, 19:00 Uhr, Landgast­stätte Meßthaler.
Es erge­ht wieder die Ein­ladung zu unser­er Jahre­shauptver­samm­lung. Der Ter­min 20. April 2017 ste­ht. Wie immer im Saal der Landgast­stätte Meßthaler in Wei­her­haus. Beginn ist um 19.00 Uhr. Unsere Mit­glieder wer­den wieder per­sön­lich schriftlich ein­ge­laden. Weit­ere Jubi­lare wer­den bei der Ver­samm­lung unsere Ehren­nadel für langjährige Mit­glied­schaft im Bürg­ervere­in über­re­icht bekom­men. Einen Vor­trag gibt es natür­lich auch wieder. Thomas Karl wird uns über die Geschichte der Feuer­wehr in unseren Ort­steilen mit Bild und Wort bericht­en. Selb­stver­ständlich sind auch wieder Gäste her­zlich willkommen.

Ehe­ma­liger „Schwarz­er Adler“ soll wieder mit Flüchtlin­gen belegt werden.
Von der Stadt Nürn­berg, Amt für Exis­ten­zsicherung und soziale Inte­gra­tion – Sozialamt Fach­stelle für Flüchtlinge, beka­men wir die Nachricht, dass die bau­rechtlichen Anforderun­gen erfüllt bzw. dies­bezügliche Män­gel beseit­igt sind und dem­nach das Anwe­sen Worzel­dor­fer Haupt­str. 15 (ehe­ma­liger Schwarz­er Adler) mit 23 Per­so­n­en wieder belegt wird. Es han­delt sich um Fam­i­lien sowie Paare. Die genaue Zusam­menset­zung wird durch die Regierung von Mit­tel­franken fest­ge­set­zt. Die Kapaz­ität des Haus­es wird damit nicht voll aus­geschöpft. Die Sozial­be­treu­ung wird durch das BRK gewährleis­tet, sowohl mit Zeit­en vor Ort, als auch durch Büronutzung in Kornburg.

Es sollte am Dien­stag den 21.02. soweit sein. Auch die Woh­nun­gen in Korn­burg wer­den ange­blich wieder belegt.

Die Park­si­t­u­a­tion in der Worzel­dor­fer Haupt­straße in Höhe der alten Gast­stätte „Schwarz­er Adler“
hat sich ver­mut­lich wieder gebessert. Zumin­d­est wur­den an uns keine weit­eren Beschw­er­den herange­tra­gen. Ob dort jet­zt, wie in der Bürg­erver­samm­lung von Bau­ref­er­ent Ulrich ver­sprochen, Änderun­gen durch Verkehrsze­ichen oder ein Ein­schre­it­en durch die Polizei stattge­fun­den haben, ist uns auch nicht bekannt.

Bürg­erver­samm­lungs­fra­gen wur­den noch nicht schriftlich beantwortet.
An der Bürg­erver­samm­lung im Okto­ber let­zten Jahres hat­ten wir zusät­zlich 3 Fra­gen gestellt. Beant­wortet wur­den sie schon kurz mündlich. Verge­blich warteten wir auf eine schriftliche, aus­führliche Klarstel­lung. Deshalb wer­den wir sie erneut und in der näch­sten Ober­bürg­er­meis­ter­runde stellen. Kurz for­muliert ging es um die Park­si­t­u­a­tion und die bau­rechtliche Würdi­gung des Park­platzes am Aldi, die man­gel­nde Pflege und Betreu­ung der Häuser am Wiesen­grund 101 – 103 und Bar­lach­str. 80-84 (die Stadt bezahlt die Sozial­woh­nun­gen, dem­nach sollte sie auch entsprechend auf den Eigen­tümer ein­wirken) und das „“Apothek­er­haus“ An der Radrunde, welch­es seit Jahren den Ort­steil verschandelt.

Haus­num­mern­schilder sind eine wichtige Orientierungshilfe.
Da sie immer öfter fehlen, möcht­en wir hier auf die geset­zliche Verpflich­tung zur Anbringung hin­weisen. Hier ein Auszug aus der städtis­chen Verordnung:

§ 1
Haus­num­mern tra­gen wesentlich zur Ori­en­tierung in der Stadt bei. Sie gewährleis­ten für Not­fälle einen effek­tiv­en Ein­satz der Ret­tungs­di­en­ste und der Polizei. Sie erle­ichtern postal­is­che Zustel­lun­gen und den pri­vat­en Besuchsverkehr und dienen der Zuord­nung eines Gebäudes für Zwecke des Meldewesens.

§ 4
(1) Für die Haus­num­mern sind in der Regel email­lierte, rechteck­ige Schilder mit weißen ara­bis­chen, 9 bis 10 cm hohen, im Grund­strich 2 cm starken Zahlen auf dunkel­blauem Grunde zu ver­wen­den. Eine andere, gut leser­liche Aus­führung mit ein­er Schrifthöhe (Zahlen­größe) von min­destens 10 cm ist zulässig.

(2) Die Haus­num­mer muss von der Straße aus, zu der das Gebäude zugeteilt ist, deut­lich sicht­bar sein. Die Sicht­barkeit darf nicht durch Bäume, Sträuch­er, Vor­baut­en, Schilder oder Schutzdäch­er usw. behin­dert werden.

(3) Die Haus­num­mer ist unmit­tel­bar rechts neben dem Hau­sein­gang so anzubrin­gen, dass sich diese etwa in Höhe der Oberkante der Haustür befind­et. Liegt der Hau­sein­gang nicht sicht­bar abseits der Straße, so muss die Haus­num­mer zusät­zlich entwed­er an der zur Straße liegen­den Gebäude­seite oder – wie etwa bei Grund­stück­en mit Vorgärten – an den Zugängen/Zufahrten von der Straße aus ange­bracht werden.

(4) Sind Hau­se­ingänge von Rück­ge­bäu­den oder Seit­enge­bäu­den von der Straße aus nicht deut­lich zu erken­nen, so sind zusät­zliche Hin­weiss­childer oder mit einem Hin­weis verse­hene Haus­num­mern an den straßen­seit­i­gen Zugängen/Zufahrten anzubringen.

§ 6
Der Grund­stück­seigen­tümer ist zur Beschaf­fung, Anbringung, Instand­hal­tung und Erneuerung der Haus­num­mern- und Hin­weiss­childer auf seine Kosten verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Stadt eine neue Haus­num­mer zuteilt.

§ 7
Die Stadt kann zur Erfül­lung der Verpflich­tun­gen nach dieser Satzung Anord­nun­gen für den Einzelfall erlassen.

Es gibt heutzu­tage viele Hil­f­s­mit­tel aus Glas oder Edel­stahl ver­bun­den mit Solar, Akku oder einem Hau­san­schluss, die das Anbrin­gen und damit Auffind­en manchen Anwe­sens erleichtern.

Wir leben in stür­mis­chen Zeit­en. Da sind der Orkan Egon und das Sturmtief Thomas noch die vorausse­hbarsten Gefahren. Bei der Poli­tik dage­gen, wer­den die Zeit­en immer unberechenbarer.

Hof­fen wir das Beste!

Peter Katschke
1.Schriftführer im Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf e.V.