01Liebe Leserinnen und Leser!
Mitgliederehrung beim AGBV-Jahresempfang in Worzeldorf.
Am 10. Februar konnten wir im Gemeindehaus der Osterkirche zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) einen Jahresempfang abhalten. Eingeladen dazu waren Vertreter aller Bürger- und Vorstadtvereine und viele der örtlichen Politiker.
Einen besonderen Akzent setzten unsere Mitglieder, die wir zum 35jährigen Jubiläum ehren konnten. Es handelte sich dabei auch um Gründungsmitglieder des Bürgervereins Worzeldorf. Leider konnten wir nicht alle begrüßen.
Auf dem Foto sind von links nach rechts Pfarrer i.R. Hans Bosch, Stilla Ziegler, Willi Herzog, 1. Vorsitzender Dietrich Dieckhoff, Rolf Eisen und Walter Dieckmann zu sehen. Vom 1. Vorsitzenden erhielten sie zur Würdigung ihrer langen Mitgliedschaft eine Ehrennadel und eine Urkunde. Denen, die nicht dabei sein konnten, von hier aus die besten Wünsche und der Dank für die jahrelange Treue.
Aussprache zum Thema „Königshof“ am 7. April, 19:30 Uhr im Gemeindehaus Osterkirche.
Das Thema „Königshof“ beschäftigt uns schon über Jahrzehnte. Im letzten Jahr kochte es wieder einmal hoch, weil (angeblich) eine Wiese in Ackerland umgewandelt worden war. Bei der Bürgerversammlung im Oktober letzten Jahres meldeten sich dazu unser 1. Vorsitzender und auch der Pächter der Flächen zu Wort. Es herrschten sehr unterschiedliche Meinungen vor. Um einen Konsens bemüht, sprachen sich Herr Dieter Goldmann vom SPD Ortsverein, Herr Robert Volkert als Landwirt und Dietrich Dieckhoff, 1. Vorsitzender vom Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf, für eine gemeinsame Aussprache ab. Nun ist es so weit. Daran teilnehmen werden auch der Umweltreferent Dr. Pluschke und Klaus Müller vom Landesbund für Vogelschutz. Die Veranstaltung findet am 7. April 2017 im Gemeindehaus der Osterkirche statt. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr 30.
Alle Bürger, denen der Erhalt und die weitere Entwicklung des Königshofs in Pillenreuth am Herzen liegen, sind herzlich zu diesem Termin eingeladen. Wir hoffen, alle Interessierten ausführlich informieren zu können.
Die Jahreshauptversammlung ist am 20. April, 19:00 Uhr, Landgaststätte Meßthaler.
Es ergeht wieder die Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung. Der Termin 20. April 2017 steht. Wie immer im Saal der Landgaststätte Meßthaler in Weiherhaus. Beginn ist um 19.00 Uhr. Unsere Mitglieder werden wieder persönlich schriftlich eingeladen. Weitere Jubilare werden bei der Versammlung unsere Ehrennadel für langjährige Mitgliedschaft im Bürgerverein überreicht bekommen. Einen Vortrag gibt es natürlich auch wieder. Thomas Karl wird uns über die Geschichte der Feuerwehr in unseren Ortsteilen mit Bild und Wort berichten. Selbstverständlich sind auch wieder Gäste herzlich willkommen.
Ehemaliger „Schwarzer Adler“ soll wieder mit Flüchtlingen belegt werden.
Von der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Fachstelle für Flüchtlinge, bekamen wir die Nachricht, dass die baurechtlichen Anforderungen erfüllt bzw. diesbezügliche Mängel beseitigt sind und demnach das Anwesen Worzeldorfer Hauptstr. 15 (ehemaliger Schwarzer Adler) mit 23 Personen wieder belegt wird. Es handelt sich um Familien sowie Paare. Die genaue Zusammensetzung wird durch die Regierung von Mittelfranken festgesetzt. Die Kapazität des Hauses wird damit nicht voll ausgeschöpft. Die Sozialbetreuung wird durch das BRK gewährleistet, sowohl mit Zeiten vor Ort, als auch durch Büronutzung in Kornburg.
Es sollte am Dienstag den 21.02. soweit sein. Auch die Wohnungen in Kornburg werden angeblich wieder belegt.
Die Parksituation in der Worzeldorfer Hauptstraße in Höhe der alten Gaststätte „Schwarzer Adler“
hat sich vermutlich wieder gebessert. Zumindest wurden an uns keine weiteren Beschwerden herangetragen. Ob dort jetzt, wie in der Bürgerversammlung von Baureferent Ulrich versprochen, Änderungen durch Verkehrszeichen oder ein Einschreiten durch die Polizei stattgefunden haben, ist uns auch nicht bekannt.
Bürgerversammlungsfragen wurden noch nicht schriftlich beantwortet.
An der Bürgerversammlung im Oktober letzten Jahres hatten wir zusätzlich 3 Fragen gestellt. Beantwortet wurden sie schon kurz mündlich. Vergeblich warteten wir auf eine schriftliche, ausführliche Klarstellung. Deshalb werden wir sie erneut und in der nächsten Oberbürgermeisterrunde stellen. Kurz formuliert ging es um die Parksituation und die baurechtliche Würdigung des Parkplatzes am Aldi, die mangelnde Pflege und Betreuung der Häuser am Wiesengrund 101 – 103 und Barlachstr. 80-84 (die Stadt bezahlt die Sozialwohnungen, demnach sollte sie auch entsprechend auf den Eigentümer einwirken) und das „“Apothekerhaus“ An der Radrunde, welches seit Jahren den Ortsteil verschandelt.
Hausnummernschilder sind eine wichtige Orientierungshilfe.
Da sie immer öfter fehlen, möchten wir hier auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung hinweisen. Hier ein Auszug aus der städtischen Verordnung:
§ 1
Hausnummern tragen wesentlich zur Orientierung in der Stadt bei. Sie gewährleisten für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei. Sie erleichtern postalische Zustellungen und den privaten Besuchsverkehr und dienen der Zuordnung eines Gebäudes für Zwecke des Meldewesens.
§ 4
(1) Für die Hausnummern sind in der Regel emaillierte, rechteckige Schilder mit weißen arabischen, 9 bis 10 cm hohen, im Grundstrich 2 cm starken Zahlen auf dunkelblauem Grunde zu verwenden. Eine andere, gut leserliche Ausführung mit einer Schrifthöhe (Zahlengröße) von mindestens 10 cm ist zulässig.
(2) Die Hausnummer muss von der Straße aus, zu der das Gebäude zugeteilt ist, deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder oder Schutzdächer usw. behindert werden.
(3) Die Hausnummer ist unmittelbar rechts neben dem Hauseingang so anzubringen, dass sich diese etwa in Höhe der Oberkante der Haustür befindet. Liegt der Hauseingang nicht sichtbar abseits der Straße, so muss die Hausnummer zusätzlich entweder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite oder – wie etwa bei Grundstücken mit Vorgärten – an den Zugängen/Zufahrten von der Straße aus angebracht werden.
(4) Sind Hauseingänge von Rückgebäuden oder Seitengebäuden von der Straße aus nicht deutlich zu erkennen, so sind zusätzliche Hinweisschilder oder mit einem Hinweis versehene Hausnummern an den straßenseitigen Zugängen/Zufahrten anzubringen.
§ 6
Der Grundstückseigentümer ist zur Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummern- und Hinweisschilder auf seine Kosten verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Stadt eine neue Hausnummer zuteilt.
§ 7
Die Stadt kann zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Satzung Anordnungen für den Einzelfall erlassen.
Es gibt heutzutage viele Hilfsmittel aus Glas oder Edelstahl verbunden mit Solar, Akku oder einem Hausanschluss, die das Anbringen und damit Auffinden manchen Anwesens erleichtern.
Wir leben in stürmischen Zeiten. Da sind der Orkan Egon und das Sturmtief Thomas noch die voraussehbarsten Gefahren. Bei der Politik dagegen, werden die Zeiten immer unberechenbarer.
Hoffen wir das Beste!
Peter Katschke
1.Schriftführer im Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf e.V.