Monatsbericht September

Liebe Leserin­nen und Leser, unein­sichtige Aut­o­fahrer im Baustel­len­bere­ich der Spitzwegstraße in Worzel­dorf gab es in Men­gen.
Ein Verkehrsze­ichen, das die Durch­fahrt ver­bi­etet, reicht heute nicht mehr aus. Nicht ein­mal ein zusät­zlich­es Sack­gassen­schild hin­dert so manchen Aut­o­fahrer an der Weit­er­fahrt. Die Aut­o­fahrer, die dann noch weit­er durch eine neu geteerte Straße fahren, soll­ten an ein­er Führerschein­nach­schu­lung teil­nehmen müssen. 

Allerd­ings waren die Verkehrsprob­leme um die Baustelle anfangs haus­gemacht!
SÖR hat­te im Vor­feld einen schö­nen Fly­er für die Bauar­beit­en mit Zeit­plan und Skizze her­aus­gegeben und auch eini­gen Anwohn­ern in die Briefkästen gesteckt. Allerd­ings sehr kurzfristig und dazu noch nicht über­all. Von ein­er Ein­bahn­straßen­regelung im Bere­ich Worzel­dor­fer Hauptstraße/Am Wiesen­grund/­Gus­tav-Zin­del-Straße war nichts zu lesen oder zu erken­nen. Umso verblüffter waren nicht nur Fremde, son­dern eben auch die Anwohn­er. Erst durch mas­sive Inter­ven­tion einiger Anwohn­er und des Bürg­ervere­in Nürn­berg-Worzel­dorf an die zuständi­gen Stadträte wurde ein deut­lich­er Absper­rbock an der Zufahrt der ges­per­rten Straße durch SÖR aufgestellt. Für dieses schnelle Han­deln und unbürokratis­che Vorge­hen möcht­en wir uns bedanken. Damit beruhigte sich der Verkehr ein wenig und Aut­o­fahrer kon­nten erken­nen, dass es hier nicht weiterging. 

Die Baustel­lenbeschilderung war ins­ge­samt ungenü­gend. Nicht nur dieser eine zunächst fehlende Absper­rbock in der Worzel­dor­fer Hauptstraße/An der Radrunde, son­dern auch Beschilderun­gen, die sich gegeneinan­der aufhoben und jedem Verkehrsteil­nehmer die Haare zu Berge stell­ten. So wurde das Rich­tungss­child „Cen­trum“ nicht abgedeckt 

und gle­ichzeit­ig sowohl ein Schild Ein­bahn­straße, Sack­gasse und ges­per­rte Straße ange­bracht???
Am Wiesen­grund stand ein Ein­bahn­straßen­schild und keine 5 Meter dahin­ter ein Sackgassenschild??? 

Die Krö­nung war die Eng­stelle an der Gustav-Zindel-Straße. 

Man hat­te dort einen Fuß- und Rad­weg zur Durch­fahrt für Fahrzeuge unter 3,5 t freigegeben. Das Fuß-und Rad­weg-Schild war nicht abgedeckt (damit hätte eigentlich kein Fahrzeug durch­fahren dür­fen). Ein 10 km/h Zeichen war am Ende der Eng­stelle aufgestellt, anstatt bere­its vor dem Abbiegevor­gang zu sig­nal­isieren, dass es hier einen beson­deren Gefahren­punkt gibt. 

Ins­ge­samt war diese Ein­bahn­straßen­regelung über­flüs­sig. Alle Fahrzeuge hät­ten auch über die Worzel­dor­fer Haupt­straße in die Straße An der Radrunde ein­fahren kön­nen, man hätte nur die Vor­fahrt mit­tels eines Stopp­schilds an dieser Ein­mün­dung ändern müssen. Alles andere wäre geblieben wie vorher.
Der Begriff Schild­bürg­er bekam mit dieser Ein­bahn­straßen­regelung und Beschilderung der Baustelle eine neue Dimen­sion.
Zu kri­tisieren ist weit­er­hin, dass die Bau­maß­nahme in der Spitzwegstraße zum jet­zi­gen Zeit­punkt unnötig war. Es gibt in Nürn­berg viele andere Straßen, die mehr ver­schlis­sen sind und es drin­gen­der hät­ten, repari­ert zu wer­den. Diesen Bere­ich mit ein­er Haup­tad­er von den südlichen Vororten ins Zen­trum für sechs Wochen kom­plett zu unter­brechen, ist schon heftig. Die Umleitungsstreck­en sind mit vie­len Kilo­me­tern und unnützem Kraft­stof­fver­brauch nicht nur den Aut­o­fahrern, son­dern auch den Anwohn­ern an diesen Streck­en nicht zuzu­muten.
Zum anderen soll an der Ein­mün­dung Spitzwegstraße/Worzeldorfer Haupt­straße in näch­ster Zeit ein Kreisel entste­hen. Der Umbau eines Teiles der jet­zt neu geteerten Straße muss dann wieder durchge­führt wer­den. Oder kommt der Kreisel doch erst viel später?
Ist zu hof­fen, dass die Verkehrs­plan­er aus diesem Dilem­ma etwas gel­ernt haben.

Unsere Jahre­shauptver­samm­lung (JHV) find­et am 16.Oktober um 18 Uhr 30 statt. Dieses Mal ste­ht auch wieder die Neuwahl des Vor­stands an, wobei einige Posi­tio­nen neu zu beset­zen sind.  Wie schon im vorigen Jahr find­et die Ver­anstal­tung wieder im Pfarrsaal von Cor­pus Christi statt. Der ist groß genug, um die Hygien­evorschriften einzuhal­ten. Wir wer­den u.a. die dann gülti­gen Abstands- und Hygien­evorschriften ein­hal­ten und bit­ten alle Teil­nehmer aus­drück­lich, einen Mund- und Nasen­schutz bis zur Ein­nahme der Plätze zu tra­gen. Wir sind bestrebt, trotz dieser unver­mei­d­baren Widrigkeit­en einen inter­es­san­ten und abwech­slungsre­ichen Abend zu bieten.Unsere Mit­glieder wer­den sep­a­rat schriftlich ein­ge­laden. Gäste sind wie immer her­zlich willkommen.

Park­si­t­u­a­tion in der Bar­lach­straße
Vor den Haus­num­mern 5 – 7 haben tagtäglich mehrere Autos soweit auf dem Gehweg geparkt, dass Fußgänger mit Kinder­wa­gen oder Rol­la­tor nicht unge­hin­dert vor­beilaufen kon­nten. Wir hat­ten uns deshalb mit Unter­stützung durch Her­rn Andreas Krieglstein, Frak­tionsvor­sitzen­der der CSU-Nürn­berg, an die Stadt gewandt und um Abhil­fe gebeten. Inzwis­chen wur­den bere­its Schilder für ein eingeschränk­tes Hal­te­ver­bot ange­bracht. Zusät­zlich sollen noch Pfos­ten ange­bracht werden.

Der beliebte Wei­h­nachts­markt in Her­pers­dorf kann in diesem Jahr lei­der nicht stat­tfind­en.
Nach rei­flich­er Über­legung haben sich der Gewer­bev­ere­in 9045X und wir dazu entschlossen, die Ver­anstal­tung abzusagen. Die bis auf weit­eres gülti­gen Coro­na-bed­ingten Aufla­gen wären für uns alle nur unter erhe­blichen Ein­schränkun­gen erfüll­bar gewe­sen. Das ein­ma­lige Flair des Wei­h­nachts­mark­tes wäre dadurch völ­lig ver­loren gegangen.

Der Gewer­bev­ere­in hat sich stattdessen ein Konzept für eine wei­h­nachtliche Beleuch­tung in unseren Straßen ein­fall­en lassen. Für nähere Infor­ma­tio­nen dazu ver­weisen wir auf die entsprechen­den Veröf­fentlichun­gen des Gewerbevereins.

Wir hof­fen sehr, dass im näch­sten Jahr der Wei­h­nachts­markt wieder in gewohn­ter Form stat­tfind­en kann.

Die ersten Ver­anstal­tun­gen nach dem Lock­down haben wir durch­führen kön­nen.
Die Dampfzug­fahrt im Natur­park Fränkische Schweiz mit Spaziergän­gen am Son­ntag den 30. August 2020 war trotz des äußerst ungün­sti­gen Wet­ters für die mitreisenden 9 Per­so­n­en ein nach­haltiges Erleb­nis. Dank der feucht­en Wit­terung kon­nte auch die ELNA-Dampflok Nr. 4 des Vere­ins Dampf­bahn Fränkische Schweiz zum Ein­satz kom­men. Die his­torische Holzk­lasse wurde aus­führlich getestet und die Fahrt von Eber­mannstadt nach Behringersmüh­le und zurück im ehe­ma­li­gen Lokalbah­n­tem­po, auf dieser seit 2017 unter Denkmalschutz ste­hen­den Bahn­strecke samt Ambi­ente, genossen. Wir danken allen Teil­nehmern, dass sie sich uns trotz der widri­gen Umstände angeschlossen hatten.

Auch der Besuch des Plan­e­tar­i­ums zur Kul­tur-Ver­anstal­tung „Queen Heav­en“ am Don­ner­stag, 10.Sept. 2020 ist ein begeis­tern­der Erfolg gewe­sen. Die 12 für den Bürg­ervere­in reservierten Plätze bei dieser Kul­turver­anstal­tung waren ohne­hin schnell aus­ge­bucht gewe­sen.
Diese gelun­gene musikalis­che Ver­anstal­tung war zum einen sehr stra­paz­iös für die Ohren und hat zum anderen akustis­che Erin­nerun­gen an schon länger zurück liegende Zeit­en geweckt. Auch hier gilt allen Teil­nehmern unser Dank dafür, dass sie dabei waren.

Straßen- und Gehwe­greini­gung
Bei manchen sieht es vor der Haustüre aus wie bei Hempels unterm Bett! Um etwas Ord­nung zu schaf­fen, hat man die Verord­nung über die Reini­gung und Rein­hal­tung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glat­teis in der Stadt Nürn­berg (Straßen­reini­gungs VO–StrRVO) erlassen. In unseren Vororten gilt:
Im Stadt­ge­bi­et außer­halb der bei­den Reini­gungs­ge­bi­ete A und B sind die Anlieger selb­st für die Reini­gung der Fahrbah­nen, Plätze und Gehwege ver­ant­wortlich. Müssen dafür aber keine Gebühren wie in den anderen Reini­gungs­ge­bi­eten zahlen.

§ 17 der Verord­nung bet­rifft den Umfang der Reini­gungspflicht.

(1)Die Anlieger haben die öffentlichen Straßen bei Bedarf zu reini­gen, soweit die Reini­gung nicht durch die städtis­che Straßen­reini­gung vorgenom­men wird.

(2) Die öffentliche Straße ist auf ganz­er Länge, mit der ein Vorder­liegergrund­stück an diese Straße angren­zt, bis zur Straßen­mitte zu reinigen.

(3) Die Reini­gung ist so durchzuführen, dass der Verkehr und andere Anlieger möglichst wenig behin­dert und belästigt werden.

(4) Gräs­er und Pflanzen außer­halb angelegter Grün­flächen, die aus Ritzen und Ris­sen im Straßenkör­p­er wuch­ern, sind ohne chemis­che Mit­tel zu beseitigen.

(5) Der aufzunehmende Straßenkehricht (darun­ter­fall­en u. a. auch Laub, Früchte, Samen und Blüten) ist von den Verpflichteten zu entsor­gen. Er darf ins­beson­dere nicht in Regenein­lässe und -durch­lässe oder Ent-wässerungs­gräben und -rin­nen einge­bracht werden.

(6) Von neu befes­tigten Verkehrs­flächen darf der aufgeschüt­tete Sand nicht ent­fer­nt werden.

Wir hof­fen das diese Zeilen einige Unklarheit­en beseit­i­gen helfen.

Wir wün­schen allen einen guten Start ins Schul- und Beruf­sleben und bleiben Sie gesund.