Monatsbericht Dezember

Liebe Leserin­nen und Leser! 

Bei der let­zten Runde der Bürg­ervere­ine in diesem Jahr hat­ten wir 4 Fra­gen an den OB, die Ref­er­enten und die Ver­wal­tung gestellt. Lesen Sie hier unsere Fra­gen und die Antworten.

Frage 1:  Grund­stück Ecke Kubinstr./Kemptenerstr. in Her­pers­dorf gegenüber der Tankstelle.
Das Grund­stück mit dem denkmalgeschützten Haus ste­ht seit län­gerem leer. Zwei ältere Bestands­ge­bäude waren abgeris­sen wor­den. Vor dem verbliebe­nen Gebäude hat sich eine Imbiss­bude etabliert, die das Gebäude als Lager­raum nutzt. Seit kurzem ste­ht ein Bauza­un auf dem südlichen Teil des Gelän­des. Wie ist die weit­ere Pla­nung zu diesem Gelände? Was soll dort errichtet werden?

Antwort: Für das Grund­stück liegt ein Bauantrag für eine Wohn­be­bau­ung vor, der derzeit bear­beit­et wird. Zur Sanierung des denkmalgeschützten barock­en Wohn­stall­haus­es wur­den Vorun­ter­suchun­gen beantragt und genehmigt. Ergeb­nisse liegen bis­lang nicht vor. Eine kün­ftige Nutzung des Bau­denkmals ist offen. Anmerkung: Inzwis­chen wurde der Humus im südlichen Teil umge­graben und der let­zte Baum in der Mitte des Grund­stücks gefällt.

Frage 2: Ack­er­flächen östlich von der Red­Box in der Van-Gogh-Str.  (zwis­chen Alt- und Neu-Worzel­dorf): Uns wurde schon vor eini­gen Jahren mit­geteilt, dass die vor­ge­nan­nten Flächen als Bauge­bi­et aus­gewiesen seien. Mit entsprechen­den Bau­maß­nah­men sei ab dem Jahr 2025 zu rech­nen. Wie ist der Stand der Pla­nung? Was soll gegebe­nen­falls gebaut werden?

Antwort: Die östlich des Kinder- und Jugend­haus­es RED BOX befind­lichen Ack­er­flächen liegen in ein­er Tiefe von etwa 60-80 m im Gel­tungs­bere­ich des rechtsverbindlichen Bebau­ungs­plans Nr. 4009. Der Bebau­ungs­plan set­zt für die Ack­er­flächen eine Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf/Zweckbestimmung Feuer­wehr fest. Eine wohn­bauliche Entwick­lung ist im Bere­ich dieser Fest­set­zung nicht möglich. Die außer­halb des Bebau­ungs­plans Nr. 4009 liegen­den Ack­er­flächen sind im wirk­samen Flächen­nutzungs­plan mit inte­gri­ertem Land­schaft­s­plan als Fläche für die Land­wirtschaft dargestellt. Pla­nungsrechtlich zuläs­sig sind in diesem Bere­ich allein Bau­vorhaben, die unter die Regelun­gen des § 35 BauGB (Bauen im Außen­bere­ich) fall­en. Aktuell liegen dem Stadt­pla­nungsamt keine konkreten Pla­nun­gen bzw. Bau­maß­nah­men für die betr­e­f­fend­en Ack­er­flächen vor. Auch sind dem Stadt­pla­nungsamt keine Anfra­gen zu den genan­nten Grund­stück­en bekannt.

Frage 3 – Geplantes Bauge­bi­et Worzel­dorf-West: Die Pläne zur Bebau­ung wur­den in diesem Jahr der Bevölkerung vorgestellt und haben für erhe­bliche Unruhe gesorgt. Etliche Bewohn­er, ins­beson­dere in der Gus­tav-Zin­del-Str., machen sich erhe­bliche Sor­gen. Wie ist der Stand der Pla­nung seit­ens Instone Real Estate und der Stadt Nürnberg?

Antwort: Das Bauge­bi­et am west­lichen Ort­srand von Worzel­dorf wird im Rah­men des Bebau­ungs­plan­ver­fahrens Nr. 4673 „Worzel­dorf-Ort­srand“ entwick­elt. Die frühzeit­ige Öffentlichkeits­beteili­gung wurde vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 durchge­führt. Am 01.02.2023 hat zusät­zlich eine öffentliche Bürg­er­in­for­ma­tion stattge­fun­den, die zahlre­ich besucht war. Aktuell befind­et sich die Pla­nung in der Detail­ab­stim­mung zu The­men wie Kita, Verkehr, Schwamm­stadt, Grün­flächen und Erweiterung der Tief­garage um Besuch­er­stellplätze. Mit der öffentlichen Ausle­gung zur über­ar­beit­eten Pla­nung kann im kom­menden Jahr gerech­net werden.

Frage 4: Worzel­dor­fer Haupt­straße. Der Worzel­dor­fer Kreisel nähert sich der Fer­tig­stel­lung und uns stellt sich wieder­holt die Frage, wie geht es dann mit der Worzel­dor­fer Haupt­straße weit­er? Uns wurde mehrfach sig­nal­isiert, dass nach der Fer­tig­stel­lung des Kreisels eine erneute Prü­fung der Zweck­mäßigkeit der Ein­bahn­straßen­regelung erfol­gen soll. Wir find­en diese Regelung, die auf Ver­an­las­sung einiger weniger Anwohn­er erfol­gte, nach wie vor nicht gerecht­fer­tigt. Deshalb bit­ten wir um eine frühzeit­ige Verkehrszäh­lung in der Worzel­dor­fer Haupt­straße. Hier­bei sollte ins­beson­dere auch gek­lärt wer­den, ob wirk­lich ein außergewöhn­lich­es Lkw-Aufkom­men zu verze­ich­nen ist. Unser Ziel bleibt die Wiedere­in­führung der ursprünglichen bei­d­seit­i­gen Befahrbarkeit dieser Straße, die sich jahrzehn­te­lang ohne nen­nenswerte Beein­träch­ti­gun­gen bewährt hatte.

Antwort: Die Ein­bah­n­regelung wurde einge­führt, um die Sit­u­a­tion für den Fuß- und Rad­verkehr zu verbessern und Kfz- Durch­gangsverkehr  – unab­hängig von der Fahrzeu­gart- zu unterbinden. Die direk­ten Anwohner­in­nen und Anwohn­er prof­i­tieren somit unmit­tel­bar von der Maß­nahme. Für diejeni­gen, die aus anderen Ort­steilen des Nürn­berg­er Südens die südliche Worzel­dor­fer Haupt­straße nutzten, ist die Umfahrung über die Spitzwegstraße zumut­bar. Die Nutzung der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße in Zweibah­n­rich­tung war auss­chließlich für den Umleitungsverkehr im Zuge der Bau­maß­nahme des Worzel­dor­fer Kreisels begren­zt. Die Ein­bahn­straßen­regelung hat sich für die Sicher­heit von Zufußge­hen­den und Rad­fahren­den in der südlichen Worzel­dor­fer Haupt­straße bewährt und zu ein­er Verkehrsab­nahme geführt. Daher gibt es zunächst keinen Anlass, die Ein­bahn­straßen­regelung dauer­haft zurück­zunehmen. Die Ver­wal­tung wird Zäh­lun­gen durch­führen, um die Entwick­lung beurteilen zu können.

Der Kreisel ist fer­tig!!!
Es geschehen noch Wun­der! In den let­zten Wochen waren mehr Bauar­beit­er zu sehen als in den ganzen 1 ½ Jahren zuvor. Jet­zt wer­den wir sehen, ob sich diese Umgestal­tung auszahlt. Was die Fußgänger bet­rifft, so haben diese mit dem ver­größerten Über­gang am Alten Kanal und einem Zebras­treifen Verbesserun­gen bekom­men. Ob der Fahrzeug- und Busverkehr dauer­haft rei­bungs­los ver­läuft, wird sich zeigen. Bei ein­er Vorortbesich­ti­gung  am Tag der form­losen Eröff­nung des Kreisels kon­nten wir bere­its fest­stellen, dass die neue Verkehrsregelung von allen Verkehrsteil­nehmern prob­lem­los angenom­men wurde und der Verkehrs­fluss ungestört war. Wie wir erfahren kon­nten, soll die Worzel­dor­fer Haupt­straße noch für einige Zeit bei­d­seit­ig befahrbar bleiben. Die im Rah­men ein­er noch ausste­hen­den Verkehrszäh­lung gewonnenen Erken­nt­nisse wer­den darüber entschei­den, wie es mit dieser Straße kün­ftig weit­er geht.

Juraleitung P 53. 
Derzeit gibt es nichts Neues zu bericht­en. Bei der let­zten Bürg­ervere­in­srunde wurde von unserem OB König noch ein­mal bestätigt, dass die Stadt Nürn­berg anwaltlich gegen die geplante Trasse vorge­ht. Ob dies von Erfolg gekrönt ist, wird sich zeigen.

Ver­anstal­tung zum The­ma „Heizen und Kühlen der Zukun­ft: Welche Löun­gen für welchen Fall und welche Anforderun­gen bringt das neue Heizungs­ge­setz“ durch. Der Ref­er­ent gab einen Überblick zur Energiev­er­sorgung von Gebäu­den, sowie eine Einord­nung, welch­es Sys­tem für welchen Anwen­dungs­fall geeignet ist. Auf­grund der vie­len Besuch­er zeigte sich die Aktu­al­ität an diesem The­ma. Mit dem Ref­er­enten hat­ten wir einen aus­geze­ich­neten Fach­mann mit Erfahrung und ein­er Rhetorik, die keine Frage offen lies. Als wichtig­ste Erken­nt­nis, nach den Unsicher­heit­en um das neue Gesetz zur Energieeinsparung, bleibt, dass es keine Eile bei der Heizung­sum­stel­lung gibt. Repara­turen von Öl- und Gasheizun­gen sind nach wie vor möglich. Nie­mand muss seine Heizung auf andere, noch nicht wirtschaftliche Sys­teme, umstellen.

Der  Her­pers­dor­fer Wei­h­nachts­markt ist beim Lesen dieser Zeilen auch schon wieder vor­bei. An der Straßen­beleuch­tung haben wir uns wieder finanziell beteiligt. Die Ster­nen­beleuch­tung ist doch schön in unserem Stadt­teil anzuschauen, Näheres über  den Wei­h­nachts­markt im näch­sten Bericht.

So schön der Okto­ber war, so grässlich war der Novem­ber. Trotz allem wün­schen wir vom Vor­stand des Bürg­ervere­ins allen eine ruhige Adventszeit eine besinnliche Wei­h­nacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!